Abstract: |
Die Wörterbuchartikel für das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) werden auf einer Basis von rund 8.000 Quellen erstellt. Die Quellentexte liegen zum weitaus größten Teil in Buchform vor, zu einem sehr kleinen, aber hoffentlich immer größer werdenden Teil auch in Form von maschinenlesbaren Texten sowie in Form von elektronischen Faksimiles, d.h. in Bilddateien. Die Wörterbuchartikel werden in der lexikographischen Datenbank des DRW erfaßt, redaktionell überarbeitet und verwaltet. Auf diese Art und Weise entsteht mit der voranschreitenden Produktion des Wörterbuchs auch ein elektronisches Belegarchiv, das, ebenso wie das Zettelarchiv, Benutzern und Benutzerinnen zur Verfügung steht. Im Augenblick kann man die Datenbank nur in Heidelberg selbst benutzen, aber die Überlegungen und Vorbereitungen, die Recherchemöglichkeiten auch online [1] anzubieten, sind im Gang. Zur Zeit [2] ist das DRW mit einer Homepage im Internet präsent, die die Konzeption des Wörterbuchs vorstellt, einen Einblick in seine Geschichte gibt und eine erste Version von Probeartikeln bereithält. Die Adresse lautet:
http://www.uni-heidelberg.de/institute/sonst/adw/drw/ |