(1) |
Der Vormund hat
den
Kindern
seinen Beistand geliehen.
|
(2) |
Unsere Anti-Protestler leihen
ihrem kämpfenden Lande keineswegs
Unterstützung und Sympathie. (nach Th. Mann, Reden, S.
55)
|
(3) |
Starr vor Befremden erfahren wir, daß
wir
unser Vertrauen
einem
Unbekannten geliehen haben, einem Mann, der in einer besonderen Lage zum Henker
wurde. (S. Lenz: Der unspaltbare Nachtkern, (Dat. 1964), In:
Werkausgabe in Einzelbänden, Bd. 19. - Hamburg, 1997 [S. 106])
|
• K sub : NP im Nom/ProP im Nom/GWS
• K akk : NP im Akk/ProP im Akk/GWS
• K dat : NP im Dat/ProP im Dat/GWS
kein Passiv möglich
• leihen wird auch in dem Ausdruck jemandem sein Ohr leihen i.S.v. 'jemandem Gehör schenken, jemandem zuhören' verwendet.