(1) |
Jeder,
der sich in seinen
Grundrechten verletzt sieht, kann
das höchste Gericht in der
Bundesrepublik
um Hilfe anrufen.
(Grundgesetz)
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(2) |
Das Unternehmen hat
den
Vize-Präsidenten der Behörde für Telekommunikation und Post als Schlichter angerufen.
(nach Berliner Zeitung, 08.11.2000, S.
32)
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• K sub : NP im Nom/ProP im Nom/GWS
• K akk : NP im Akk/ProP im Akk/GWS
• K prp : gegen +Akk/ um +Akk
(3) |
Der Mitarbeiter hatte das Gericht
gegen seine Entlassung
angerufen. (nach Frankfurter Rundschau, 30.11.1999, S.
35)
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(4) |
Das bayerische Innenministerium hat das amerikanische Außenministerium
um Unterstützung angerufen. (die
tageszeitung, 19.2.2003, S. 13)
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Werden-Passiv
werden:(5) |
Das Landessozialgericht zum Beispiel wird so selten angerufen, dass seine eigenständige
Existenz im Land Bremen nicht mehr zu rechtfertigen ist. (die
tageszeitung, 10.03.2001, S. 25)
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