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Viele junge Menschen bewerben sich
beim Rundfunk oder beim Fernsehen
für einen Ferienjob oder ein Praktikum.
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(2) |
Zum ersten Mal in der Geschichte der Landeskirche bewirbt sich neben zwei Männern
auch eine Frau
um das
Bischofsamt. (Süddeutsche Zeitung, 31.12.1999, S.
63)
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(3) |
Noch bis zum 10. Januar können sich
junge Menschen zwischen 21 und 30 Jahren aus fast allen Berufszweigen und Studienrichtungen
um ein ASA-Stipendium bewerben. (Nürnberger Nachrichten, 03.01.2012, S. 8).
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(4) |
Bewerben
Sie sich bitte schriftlich mit allen
wichtigen Unterlagen bis zum 15. April 2000
bei Herrn Prof. Müller,
Institut für Sprachwissenschaft, Universität Hamburg.
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(5) |
Die junge Frau hatte sich schon mehrmals beworben,
aber sie wurde nirgends genommen.
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• K sub : NP im Nom/ProP im Nom/GWS
• K prp : [ geh] auf +Akk/ für +Akk/[ geh] um +Akk
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Hiermit bewerbe ich mich
auf die Stelle eines Professors auf
Zeit.
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(7) |
Ich habe mich
für den Job beworben.
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(8) |
Sie bewirbt sich
um eine Stelle als
Bankkauffrau, obwohl sie so etwas gar nicht werden will. (Zeit, 1.8.1986, S. 1)
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• K prp : bei +Dat
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Sie sind jung und ledig, haben studiert und reisen gern? Dann bewerben Sie sich doch
beim Deutschen Akademischen Austauschdienst.
(die tageszeitung, 14.12.1999, S. 6)
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kein Passiv möglich
• Statt mit dem K prp wird häufig mit einer statischen AdvP bzw. PräpP [ an +Dat/ in +Dat] auf die Institution, bei der sich jemand bemüht, etwas zu bekommen, Bezug genommen:
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Gleich am Anfang eines Bewerbungsschreibens steht die Begründung, warum Sie sich nun
gerade dort bewerben,
wo Sie sich bewerben. (Berliner Zeitung, 4.11.2000, S. 24)
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(11) |
Viele Germanisten haben sich
am Institut um eine Stelle im Bereich der
Soziolinguistik beworben.
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An den Pädagogischen Hochschulen von Schleswig-Holstein werden Diplome angeboten, mit
denen sich Absolventen
in der freien Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst bewerben
können. (nach Zeit, 28.3.86, S. 60)
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• Mit einer PräpP [ auf +Akk] kann auf die Stellenausschreibung, in der die Angebote bekannt gemacht werden, Bezug genommen werden:
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Der unterhaltspflichtige Arbeitslose ist verpflichtet, sich selbstständig
auf
Stellenangebote zu bewerben. (nach Mannheimer Morgen,
6.2.97)
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(14) |
Ich habe mich
auf ein Inserat in der Zeitung beworben und hatte das
Glück, die Stelle zu bekommen.
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