(1) |
Die Richter hatten damals
auf Notwehr erkannt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf.
(die tageszeitung, 02.11.1993, S. 2)
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(2) |
Das Gericht ging darüber wesentlich hinaus und
erkannte auf
eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren wegen zweimaliger
Mißhandlung von Schutzbefohlen und Körperverletzung mit Todesfolge.
(Frankfurter Rundschau, 22.08.1998, S. 28)
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• K sub : NP im Nom/ProP im Nom/GWS
• K prp : auf +Akk
(3) |
Das Gericht erkannte
auf Nothilfe und sprach
den Schützen frei. (die tageszeitung, 23.08.2004, S.
22)
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Werden-Passiv: nur unpersönlich
werden:(4) |
Es wurde auf gefährliche Körperverletzung, und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, auf
versuchte Tötung erkannt. (Mannheimer Morgen, 17.12.1999; 47-Jähriger
verletzt Frau und Kind mit Flasche)
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