Wörterbuch zur Verbvalenz









scheiden von (Lesart 4)

Strukturbeispiel

[geh] etwas scheidet jemanden/etwas von jemandem/etwas

Im Sinne von

etwas bildet eine Grenze oder ein Hindernis zwischen jemandem/etwas und jemandem/etwas; trennen

Satzbauplan

K sub , K akk , K prp

Beispiele

(1)
Ein kleiner Wald scheidet den Schlosspark von der Straße.
(2)
Die Wand scheidet die Deponie von der in Betrieb befindlichen Kaligrube auf der anderen Seite und versperrt damit einen künstlich geschaffenen Weg. (Die Zeit (Online-Ausgabe), 27.01.2000; Giftmüll)
(3)
Es war vor allem die unterschiedliche Erziehung, die mich von meinen Freunden schied.
(4)
Leuchten können nicht alle. Ein Ranking scheidet sichtbar die erstklassigen von den zweitklassigen Hochschulen. Ist das gewollt? (Die Zeit (Online-Ausgabe), 03.07.2003, S. 27)

Belegungsregeln

K sub : NP im Nom/ProP im Nom/GWS

K akk : NP im Akk/ProP im Akk/GWS

K prp : von +Dat

(5)
Eine undurchlässige Grenze schied den Osten vom Westen der Stadt.

Passivkonstruktionen

Werden-, Sein-Passiv

werden:
(6)
Der Spessart wird im Norden durch die Kinzig vom Vogelsberg und im Nordosten durch die Sinn von der Rhön geschieden.(nach Monie; BWBot; ErikDunsing; u.a.: Spessart (Mittelgebirge), In: Wikipedia - URL:http://de.wikipedia.org: Wikipedia, 2005)
sein:
(7)
Sie waren durch Kultur und Erziehung geschieden aber die Liebe überwindet alle Hindernisse!

Anmerkungen

Häufig wird mit scheiden   von auf ein reziprokes Verhältnis Bezug genommen. Das K akk wird dann mit einer NP im Plural, einer Kollektivbezeichnung oder mehreren NPs belegt und das K prp nicht realisiert. Zur Verdeutlichung des reziproken Verhältnisses kann voneinander hinzugefügt werden:  

(8)
Die Spendenaffäre hat zwei Politiker geschieden, die tatsächlich befreundet waren. (Berliner Zeitung, 18.11.2000, S. 3)
(9)
Grenzen sollten unsere Völker nicht scheiden.  
(10)
Unsere Herkunft hat uns von Anfang an geschieden.
(11)
Die Schüler der ersten und die der zweiten Klasse waren demnach durch ihre Schulbildung deutlich voneinander geschieden. (nach Riedel, Nr. 16, S. 47)