(1) |
In dem Alter durfte
ich
das nicht.
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(2) |
In dieser Familie durfen
Kinder und Hunde
alles!
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(3) |
Darf
die Regierung
so etwas?
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? K sub : NP im Nom/ProP im Nom/GWS
? K akk : ProP im Akk [haufig indefinit]
(4) |
Unsere Kinder behaupten immer, sie wurden nie
etwas durfen.
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(5) |
Alte Gaste erziehen die neuen,
was man darf und
was nicht. (Zeit, 16.08.1985, S.
2)
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Passiv nicht ublich
? Das K akk kann weggelassen werden, wenn die Situation klar erkennen lasst, was erlaubt werden soll:
(6) |
"Darf ich?", fragte er, und zundete sich eine Zigarette an.
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? Das K akk kann auch, besonders in Dialogen, weggelassen werden, wenn die erlaubte Handlung vorerwahnt wird:
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"Nimm dir ruhig noch ein Stuck Kuchen, du isst ihn doch so gerne!" "Darf ich wirklich?
Ich habe namlich schon zwei gegessen."
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(8) |
Samtliche Rockbands spielten, Manfred Krug trat im Nationalprogramm der DDR an, sogar
Wolf Biermann hatte gesungen, wenn er gedurft hatte. (die tageszeitung,
01.08.2003, S. 23)
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? Gelegentlich wird mit einer PrapP [ bei +Dat / von +Dat aus] auf denjenigen, der die Erlaubnis gibt, Bezug genommen:
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Bei mir/
von mir aus hattest du das nicht gedurft.
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? Satze mit durfen im Prasens/Prateritum konnen auch als Ellipsen von Satzen mit getilgtem Hauptverb im Infinitiv/Part. II aufgefasst werden. Das K akk und das K adv waren dann als abhangig vom getilgten Hauptverb anzusehen; vgl.:
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Ich durfte das nie tun.
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(11) |
Ich durfte das nie.
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