Wörterbuch zur Verbvalenz









zwingen (Lesart 4)

Strukturbeispiel

jemand zwingt jemanden mit irgendetwas irgendwohin

Im Sinne von

jemand veranlasst jemanden gewaltsam mittels irgendetwas dazu, sich irgendwohin zu begeben

Satzbauplan

K sub , K akk , K adv , ( K adv )

Beispiele

(1)
Der Mann soll seine junge Bekannte, damals 17 Jahre alt, mit einer Schreckschusspistole in sein Auto gezwungen haben. (Rhein-Zeitung, 22.03.2008)
(2)
In Gro?staaten zwingen Machtorganisationen alle in Ordnungen, die die Freiheit einschranken. (Jaspers, S. 192)
(3)
Dass der Tater beim Eindringen ins Haus, wo er sein Opfer Claus Lange in den Keller gezwungen und getotet hat, nicht naher gezeigt wurde, ist ein Indiz, dass die Polizei keinerlei Beschreibung des Mannes besitzt. (nach Frankfurter Rundschau, 19.07.1999, S. 19)

Belegungsregeln

? K sub : NP im Nom/ProP im Nom/GWS

? K akk : NP im Akk/ProP im Akk/GWS

? K adv : Ort (direktivish)

? in +Akk/...: Zielort

(4)
So erinnern stellvertretend nun die Steine fur Max Greilsamer, Klara Greilsamer (geborene Rosenbaum) und Sabine Rosenbaum (geborene Seligmann) an die 13 Menschen, die wahrend des Dritten Reichs aus diesem Haus in Konzentrationslager oder ins Exil gezwungen wurden. (Mannheimer Morgen, 27.03.2009, S. 22)
(5)
Gleich zweimal konnten die Judokas aus dem Bezirk ihre Gegner zu Boden zwingen. (Niederosterreichische Nachrichten, 26.01.2010, S. 68)

? aus +Dat/...: Ausgangsort

(6)
Am Vortag war der bisherige Direktor, David Oddsson, mit einer Gesetzesanderung aus dem Amt gezwungen worden. (dpa, 27.02.2009; McKinsey-Manager)

? K adv : Mittel

? durch +Akk/ mit +Dat

(7)
Durch Androhung von Gewalt, zwang man die Menschen aus ihren Hausern.
(8)
Mit der Aktion wollen die Anti-Atom-Aktivisten Umweltminister Sigmar Gabriel nach Salzgitter zwingen. (Braunschweiger Zeitung, 02.01.2010; "Nun bleibt uns nur noch der Kampf"

Passivkonstruktionen

Werden-Passiv

werden:
(9)
Der Angeklagte konne notfalls auch mit Gewalt in den Gerichtssaal gezwungen werden, sollte er sich erneut weigern, personlich vor dem Richter zu erscheinen. (Die Rheinpfalz, 04.11.2009, S. 2)