(1) |
Der Richter hat
den
Angeklagten
schuldig gesprochen und ihn zu
sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.
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• K sub : NP im Nom/ProP im Nom/GWS
• K akk : NP im Akk/ProP im Akk/GWS
• K prd : AdjP
(2) |
Der Herzog Albrecht wurde gegen den Willen seiner Vormünder
mündig gesprochen und hielt 1411 in Wien seinen Einzug.
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Werden-Passiv
werden:(3) |
Es dauert lange, bevor jemand von der Kirche heiligesprochen
werden.
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• Nach den neuen Orthografieregeln kann schuldigsprechen zusammen oder getrennt geschrieben werden. freisprechen i.S.v. 'nicht schuldig sprechen', heiligsprechen und seligsprechen werden zusammengeschrieben.
• Statt schuldig sprechen wird gelegentlich für schuldig sprechen verwendet:
(4) |
Wird Fritzl des Mordes durch Unterlassen
für schuldig gesprochen, droht
ihm lebenslang. (Nürnberger Zeitung, 17.03.2009, S.
3)
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