berät - beriet - hat beraten
• Nicht behandelt wird hier das Reflexivverb beraten, sich:
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Egal, ob Sie davon ausgehen, unschuldig zu sein oder nicht: Bevor Sie sich
nicht mit einem Anwalt beraten haben, sollten Sie in jedem Fall jegliche Angaben zur Sache
verweigern! (Hamburger Morgenpost, 01.04.2009, S.
22-23)
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1 beraten <über> mit | etwas mit jemandem beratschlagen |
2 beraten | jemandem einen Rat erteilen |