Sonderfälle des Genitivattributs

Kristin Kopf (Autorin)

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DOI: https://doi.org/10.14618/sondergenitiv

Abstract

Deutsche Genitivattribute benötigen eine hinreichend overte Kasusmarkierung an abhängigen Wortarten (Determinierern, Adjektiven), mitunter in Kombination mit einer Markierung am Genitivnomen selbst. Wenn die Struktur der Attributsphrase solche Markierungen unmöglich macht, wird eine Präpositionalphrase mit von genutzt. Es gibt allerdings eine Reihe von Grenzfällen, die Genitivgebrauch erlauben, obwohl keine hinreichende Markierung möglich ist. Die vorliegende Studie liefert zu drei solchen Fällen empirische Daten: 1. Fälle, wo der unflektierte Wortstamm des Adjektivs oder des Genitivnomens einem Genitivsuffix gleicht („Pseudoflexion“), 2. Fälle, wo Determinierer und Genitivnomen schwach flektiert werden („doppelt schwache Flexion“) und 3. Fälle, wo die Determiniererposition durch einen weiteren, pränominalen Genitiv besetzt ist, der keine Kongruenz aufweisen kann („verschachtelte Genitivattribute“). Anhand umfassender Korpusuntersuchungen kann so eingeschätzt werden, welche Rolle diese Grenzfälle im System der deutschen Standardsprache spielen.

Dieser Artikel stellt eine vertiefende Zusatzstudie dar zu:
Kristin Kopf. 2021. Genitiv- und von-Attribute: Bestimmung des Variationsbereichs. In Marek Konopka, Angelika Wöllstein und Ekkehard Felder (Hgg.), Bausteine einer Korpusgrammatik des Deutschen, Bd. 2, 135–172. Heidelberg: Heidelberg University Publishing.
DOI: https://doi.org/10.17885/heiup.bkgd.2021.1.24421 (verfügbar ab 16.12.2021)

Dokumentation