Termini/Registertermini


Korrelat

Definition

Das Korrelat ist ein Element, das auf ein im Satz vorhandenes nebensatzförmiges Satzglied verweist, aber kein eigenständiges Satzglied ist. Häufig wird das Pronomen es oder ein Pronominaladverb in dieser Funktion verwendet.

Beispiele

  1. Wo die vielen Häuser stehen, (dort) wohne ich.
  2. Wer rastet, (der) rostet.
  3. Ich kann es nicht erwarten, euch zu sehen.
  4. Einmal zum Mond zu fliegen, (das) wünsche ich mir.
  5. Sie ist froh (darüber), heute hier zu sein.
  6. Die Firma wieder nach vorne zu bringen, dafür stehe ich.

Erläuterungen

Die Wortart, die in einem deutschen Satz ein Korrelat bilden kann, hängt von der Relation zwischen übergeordnetem und untergeordnetem Teilsatz ab: Bei Adverbialbeziehungen (Adverbial) werden Korrelate durch Adverbien repräsentiert (1), bei Relativbeziehungen durch Demonstrativpronomen (2), bei valenzbedingten Ergänzungen durch es (3) (Valenz), Demonstrativpronomen (4) sowie Pronominaladverbien (5-6).

Verweisrichtung: Es ist vorwiegend vorwärts verweisend (kataphorisch) (3). Demonstrativpronomen werden überwiegend rückwärts verweisend (anaphorisch) verwendet (4), Pronominaladverbien vorwärts und rückwärts (5-6).

Korrelate sind in der Regel valenzgebunden. Sie erscheinen im Satz entweder obligatorisch oder fakultativ.

Grammatische Proben

Verschiebeprobe: In vielen Fällen fällt das Korrelat weg, wenn der Nebensatz ins Vorfeld verschoben wird:

  1. zu (3): Euch zu sehen, kann ich nicht erwarten.
  2. zu (4): Ich wünsche mir, einmal zum Mond zu fliegen.

Alternative und verwandte Fachausdrücke

Hinweise

In den folgenden Einträgen wird auf Korrelat verwiesen:

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