Termini/Registertermini


Satzglied

Definition

Satzglied ist die Satzfunktion, die eine Konstituente im Satz mit Bezug auf das Prädikat übernimmt. Ein Satzglied kann als Wort, Wortgruppe oder Nebensatz realisiert werden. Es kann ins Vorfeld verschoben werden. Die Satzglieder im Deutschen sind: Subjekt, Objekt, Adverbial, Prädikativ.

Beispiele

  1. Dein ewiges Genörgel nervt mich gewaltig.
  2. Mich nervt das gewaltig.
  3. Das nervt mich gewaltig.
  4. Mich erstaunt (es), dass wir vorher nicht gefragt worden sind.
  5. Dass wir vorher nicht gefragt worden sind, erstaunt mich.

Erläuterungen

Die Satzgliedfunktion wird ausgehend vom Prädikat bestimmt, das festlegt, welche Satzglieder erforderlich und welche fakultativ (also nicht zwingend erforderlich) sind (Valenz). Satzglieder erfüllen vom Prädikat vergebene semantische Rollen. Beispielsweise ist das Subjekt häufig der Handelnde (Agens), Objekte können betroffene Personen (Patiens) sein. Satzglieder können auch zur Spezifizierung der Umstände des durch das Prädikat dargestellten Sachverhalts beitragen (Adverbiale).

Am Beispiel des Satzglieds Subjekt illustrieren die Beispiele, dass ein Satzglied als Wort (2-3), als Wortgruppe (1) sowie als Nebensatz (4-5) realisiert und im Satz verschoben werden kann (2 ⭢ 3, 4 ⭢ 5).

Der Subjektsatz kann im Nachfeld (4) erscheinen. Auf dieses Subjekt kann im Hauptsatz mit dem Korrelat es Bezug genommen werden.

Grammatische Proben

Verschiebeprobe/Vorfeldprobe: Satzglieder sind diejenigen Konstituenten, die in das Vorfeld eines Satzes verschoben werden können (2 ⭢ 3, 4 ⭢ 5). Da die Verschiebbarkeit der Satzglieder als zentrale strukturelle Eigenschaft betrachtet wird, ist dieser grammatische Test hier gleichzeitig Definitionsbestandteil.

Frageprobe: Satzglieder sind vom Prädikat (in den Beispielen nerven bzw. nörgeln) aus erfragbar:

  1. zu (1): Was nervt dich gewaltig? – Dein ewiges Genörgel
  2. zu (1): Wen nervt dein ewiges Genörgel? – Mich
  3. Wer nörgelt immer herum?

Alternative und verwandte Fachausdrücke

Hinweise

Weiterführendes:

Satzglieder im Sinne der Definition sind die Funktionen derjenigen Konstituenten im Satz, die einen Beitrag zum im Satz ausgedrückten Sachverhalt leisten.

Kommentarglieder dagegen drücken zusätzliche Aspekte wie zum Beispiel die Kommentierung der Sprechereinstellung aus:

  1. Fall bloß nicht hin!
  2. Sie ist ja verheiratet.

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