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Die Staatsanwältin beschuldigt ihn der Veruntreuung.
Die Staatsanwältin beschuldigt ihn, das Geld veruntreut zu haben/dass er das Geld veruntreut hat.
Die Kinder sollen lesen./Die Kinder versuchen zu lesen./Die Kinder haben gelesen.
Das Lokal ist wegen eines Todesfalls geschlossen.
Laut dem Hersteller lassen sich die Probleme nicht vermeiden.
Sie sind sich ihrer Stärken bewusst.
Die Familie ist auf unsere Hilfe angewiesen.
Die Hoffnung auf baldige Genesung stimmt ihn optimistisch.
Der Wunsch zu gewinnen war stark.
Erläuterungen
In den Beispielen sind die regierenden Wörter fettgedruckt und die regierten Elemente farbig hervorgehoben.
Rektion geht vor allem von Verben (1-6) und Präpositionen (7-8) aus.
So regiert das Verb in den Beispielen (1-5) den Kasus der farbig markierten
Satzglieder.
Aber auch andere Wortarten wie Adjektive (9-10) und
Nomen (11-12) können die Form anderer Elemente bestimmen, d. h. regieren.
(4) und (5) verdeutlichen, dass es für manche regierten Elemente auch verschiedene Realisierungsmöglichkeiten gibt: Das Verb beschuldigen
regiert (neben dem Akkusativ) den Genitiv (4).
Anstelle des Genitivs kann in diesem Fall aber auch ein infiniter oder
finiter Nebensatz treten (5).
Von Rektion spricht man bei Verben aber nicht nur in Bezug auf das Verhältnis von Vollverben zu den geforderten
Konstituenten im Satz, sondern auch in Bezug auf die
Beziehungen zwischen Verben im Verbalkomplex.
So wird in (6) der Infinitiv lesen vom Verb sollen regiert, der Infinitiv
zu lesen von versuchen und das Partizip gelesen von haben.
Grammatische Proben
Ersatzprobe/Ergänzungsprobe: Mit der Ersatzprobe und/oder Ergänzungsprobe kann bestimmt werden, welchen Kasus
ein Verb oder eine Präposition als Kern
regiert, wenn der Kasus wie im folgenden Beispiel nicht erkennbar ist: Gesetz ist in laut Gesetz nicht flektiert
( Flexion); der Form nach ist nicht zu erkennen, ob Gesetz im
Nominativ, Dativ oder Akkusativ steht.
Wenn wir einen Artikel ergänzen, können wir den Dativ erkennen: laut dem Gesetz.
In (13) kann der Frau der Form nach Genitiv oder Dativ sein.
Hier bietet sich der Ersatz durch eine Nominalgruppe mit klar erkennbarem Kasus an, d. h. Maskulina im
Singular mit definitem Artikel (14):
Sie schenkt das Bild der Frau.
zu (13) Sie schenkt das Bild dem Mann. (dem ist eindeutig als Dativ erkennbar)