Allgemeine Regeln der Korrespondenz zwischen Subjekt und finitem Verb

Zwischen Subjekt und finitem Verb besteht im Deutschen ein Korrespondenzverhältnis: die Personalendung des Verbs verdeutlicht noch einmal die Art des Subjekts. Vgl. Korrespondenz zwischen Subjekt und finitem Verb.

Es gibt drei Fälle von Korrespondenz zwischen Subjekt und finitem Verb:

  1. Die Kommunikantenpronomen ich/ du (Singular) und wir/ ihr (Plural) verlangen die 1. bzw. 2. Person Singular bzw. Plural des Verbs, z.B. ich geh(e), du gehst, wir geh(e)n, ihr geht. Außer Kommunikantenpronomen kann das Subjekt auch weitere Pronomen oder Nomina und Nominalphrasen miteinschließen, z.B. ihr und die anderen Hausbewohner. Vgl. dazu auch Korrespondenz zwischen koordinierten Subjekten und finitem Verb.
  2. Nominale verlangen die 3. Person Plural. Finite Verben der 3. Person werden mit den anaphorischen Personalpronomen er/ es/ sie (Singular) und sie (Plural) sowie mit Nomina bzw. Nominalphrasen verbunden, z.B. sie freut sich, sie freu(e)n sich, Franzosen ess(e)n gut, das kleine Mädchen geht spazieren.
  3. Schließlich sind mitunter Sätze Subjekte. So ist in Ihm wurde gesagt, dass Paulinchen noch zu retten sei der dass-Satz ein Subjekt. Nichtnominale Subjekte dieses Typs verlangen die 3. Person Singular des Verbs.

Bei einigen Subjekten ist die Wahl der Verbform schwierig; mitunter gibt es mehrere Möglichkeiten oder jedenfalls mehrere Üblichkeiten.

Zum Text

Schlagwörter
Autor(en)
Elke Donalies
Letzte Änderung
Aktionen
Seite merken
Seite als PDF
Seite drucken
Seite zitieren

Seite teilen