Ein zweiwertiges Verb fordert aufgrund seiner Komplementstruktur zwei Komplemente, um zu einem vollständigen Satz ergänzt zu werden.
Unter den Verben sind nur die Vollverben Valenzträger. Sie werden als zweiwertig bezeichnet, wenn sie aufgrund ihrer Valenzeigenschaften neben einem – in der Regel vorhandenen – Subjekt noch ein weiteres Komplement für die Bildung eines syntaktisch korrekten Satzes benötigen. Dabei ist es unerheblich, ob das zweite Komplement im konkreten Satz fakultativ oder obligatorisch ist.
Ob das dann tatsächlich gelingt (Ksub), wird wohl auch von den Diskussionen in der Stadtratssitzung (Kpräp) abhängen. | (Burgenländische Volkszeitung, 02.07.2015) |
Solche Einsätze zu begleiten (Kakk), hatte ich (Ksub) bisher abgelehnt. | (Zeit Campus, 18.06.2013) |
Frau H. (Ksub) wohnt in der ersten Etage eines Mehrfamilienhauses, das sie wegen der Treppe nur selten verlässt (Kadv). | (Hannoversche Allgemeine, 16.11.2016) |
Über die Satzbaupläne sind im Valenzwörterbuch E-VALBU weitere zweiwertige Verben recherchierbar.
bivalentes Verb, zweistelliges Verb
verbe divalent (französisch), verbo bivalente (italienisch), toverdigt verb (norwegisch), czasownik dwuwartościowy (polnisch), kétértékű ige (ungarisch)