fakultativ

Definition

Fakultativ wird die Anwendung einer Regel genannt, wenn sie nicht notwendigerweise berücksichtigt werden muss.

Erläuterungen

In der Valenztheorie werden beispielsweise obligatorische Komplemente von fakultativen Komplementen unterschieden. Die obligatorischen Komplemente müssen ausdrucksseitig realisiert werden, damit ein korrekter Satz des Deutschen entsteht; die fakultativen können, müssen aber nicht realisiert werden. Bei dreiwertigen Verben mit einem Subjekt, einem Akkusativkomplement und einem Dativkomplement ist das Dativkomplement oftmals fakultativ.

Beispiele

  1. Nach dem Umweltskandal bot der Minister (dem Kanzler) seinen Rücktritt an.
  2. Der Kanzler hat (der Reporterin) den Rücktritt des Ministers bestätigt.

Hinweise

Fakultative Elemente, wie in obigem Fall fakultative Komplemente, werden i. d. R. durch runde Klammern markiert.

Übersetzungen

facultatif (französisch), facoltativo (italienisch), fakultativ (norwegisch), fakultatywny (polnisch), fakultatív (ungarisch)

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