Fakultativ wird die Anwendung einer Regel genannt, wenn sie nicht notwendigerweise berücksichtigt werden muss.
In der Valenztheorie werden beispielsweise obligatorische Komplemente von fakultativen Komplementen unterschieden. Die obligatorischen Komplemente müssen ausdrucksseitig realisiert werden, damit ein korrekter Satz des Deutschen entsteht; die fakultativen können, müssen aber nicht realisiert werden. Bei dreiwertigen Verben mit einem Subjekt, einem Akkusativkomplement und einem Dativkomplement ist das Dativkomplement oftmals fakultativ.
Fakultative Elemente, wie in obigem Fall fakultative Komplemente, werden i. d. R. durch runde Klammern markiert.
facultatif (französisch), facoltativo (italienisch), fakultativ (norwegisch), fakultatywny (polnisch), fakultatív (ungarisch)