Ein Geltungsanspruch ist ein Anspruch auf die Wahrheit bezüglich einer Feststellung oder einer Befolgung einer Aufforderung, der jeweils mit einem Diktum verbunden ist.
Beansprucht wird vom Sprecher, dass sich – im Fall einer Feststellung – die Dinge so verhalten oder – im Fall einer Aufforderung – vom Adressaten so umzusetzen sind, wie es das jeweilige Diktum darstellt.
Zum Ausdruck gebracht werden Geltungsansprüche in Bezug auf die Faktizität durch reguläre – also nicht zitierende oder nur exemplifizierende – Äußerungen von indikativischen Sätzen im Aussage-Modus bzw. im Aufforderungs-Modus. Die Äußerungen müssen darüber hinaus in einem geeigneten Verwendungszusammenhang stehen, in welchem sie sinnvoll hervorgebracht werden können.
Geltungsansprüche können z. B. durch Geltungsspezifikationen, Geltungsrestriktionen, Negationen oder Modalfunktionen erweitert oder eingeschränkt werden. So ist z. B. die Negation die absolute Zurückweisung eines Geltungsanspruchs bezüglich einer Proposition.