Das Funktionsverbgefüge ist ein Gebilde aus einem Verb und einer Nominalgruppe oder einer Präpositionalgruppe, das als Ganzes eine eigenständige Bedeutung hat und als Prädikat im Satz fungiert.
Innerhalb des Funktionsverbgefüges übernimmt das Funktionsverb vorwiegend eine grammatische Funktion, der lexikalische Schwerpunkt liegt auf dem (häufig deverbalen) Nomen. Es geht also in den Beispielen (1-5) nicht darum, dass etwas z. B. gebracht, gesetzt, erteilt wird, sondern darum, dass etwas z. B. aufgeführt, entschieden, beendet wird. Daher ist es Charakteristikum prototypischer Funktionsverbgefüge, dass sie oft durch ein Vollverb ersetzt werden können, das denselben Stamm hat wie der nominale Teil des Gefüges (siehe Grammatische Proben).
Die Gruppe der Verben, die in Funktionsverbgefügen verwendet werden, ist überschaubar. Sehr häufig treten bringen (1), setzen (2), kommen (3), erteilen/geben (4) und nehmen (5) auf, ferner sein, geraten, stellen, legen, liegen, stehen, finden, bekommen und einige weitere.
Zu den Funktionsverben gibt es meist auch gleichlautende Vollverben:
Der Übergang zwischen Funktionsverbgefügen und Verbindungen aus Vollverb und Objekt ist fließend. Einige Kriterien helfen bei der Identifizierung von Funktionsverben:
a. Der nominale Teil (Nomen) eines Funktionsverbgefüges lässt sich nicht erfragen:
b. Der nominale Teil eines Funktionsverbgefüges kann nicht durch Attribute erweitert werden:
c. Funktionsverbgefüge lassen sich in der Regel durch ein Vollverb ersetzen:
‚Nominalisierungsverbgefüge‘
Text und Variation:
Der Gebrauch von Funktionsverbgefügen ist insbesondere typisch für die Fach- und Verwaltungssprache.