Termini

Funktionsverbgefüge

Definition

Das Funktionsverbgefüge ist ein Gebilde aus einem Verb und einer Nominalgruppe oder einer Präpositionalgruppe, das als Ganzes eine eigenständige Bedeutung hat und als Prädikat im Satz fungiert.

Beispiele

  1. zur Aufführung/in Verlegenheit/zur Entscheidung/zum Schluss bringen
  2. in Kenntnis/in Verbindung setzen
  3. zum Ende kommen
  4. Zustimmung erteilen/geben
  5. zur Kenntnis nehmen

Erläuterungen

Innerhalb des Funktionsverbgefüges übernimmt das Funktionsverb vorwiegend eine grammatische Funktion, der lexikalische Schwerpunkt liegt auf dem (häufig deverbalen) Nomen. Es geht also in den Beispielen (1-5) nicht darum, dass etwas z. B. gebracht, gesetzt, erteilt wird, sondern darum, dass etwas z. B. aufgeführt, entschieden, beendet wird. Daher ist es Charakteristikum prototypischer Funktionsverbgefüge, dass sie oft durch ein Vollverb ersetzt werden können, das denselben Stamm hat wie der nominale Teil des Gefüges (siehe Grammatische Proben).

Die Gruppe der Verben, die in Funktionsverbgefügen verwendet werden, ist überschaubar. Sehr häufig treten bringen (1), setzen (2), kommen (3), erteilen/geben (4) und nehmen (5) auf, ferner sein, geraten, stellen, legen, liegen, stehen, finden, bekommen und einige weitere.

Zu den Funktionsverben gibt es meist auch gleichlautende Vollverben:

  1. zu (1) eine Cola bringen
  2. zu (2) auf den Tisch setzen
  3. zu (3) nach Hause kommen
  4. zu (4) eine Rose geben
  5. zu (5) ein Buch nehmen

Grammatische Proben

Der Übergang zwischen Funktionsverbgefügen und Verbindungen aus Vollverb und Objekt ist fließend. Einige Kriterien helfen bei der Identifizierung von Funktionsverben:

a. Der nominale Teil (Nomen) eines Funktionsverbgefüges lässt sich nicht erfragen:

  1. zu (3) *Wozu kam die Veranstaltung? Zum Ende.

b. Der nominale Teil eines Funktionsverbgefüges kann nicht durch Attribute erweitert werden:

  1. zu (5) *zur wohlwollenden Kenntnis nehmen

c. Funktionsverbgefüge lassen sich in der Regel durch ein Vollverb ersetzen:

  1. zu (1) aufführen als Ersetzung für zur Aufführung bringen
  2. zu (2) verbinden als Ersetzung für in Verbindung setzen
  3. zu (3) beenden als Ersetzung für zum Ende kommen

Alternative und verwandte Fachausdrücke

‚Nominalisierungsverbgefüge‘

Hinweise

Text und Variation:
Der Gebrauch von Funktionsverbgefügen ist insbesondere typisch für die Fach- und Verwaltungssprache.

In den folgenden Einträgen wird auf Funktionsverbgefüge verwiesen:

Visualisierung

Zusatzmaterialien

Zum Text

Letzte Änderung
Aktionen
Seite als PDF
Seite drucken
Seite zitieren

Seite teilen