Satzart ist die Bezeichnung für die Klassifikation von Sätzen aus zwei Perspektiven: zum einen aus der Perspektive der Form (Verberststellung, Verbzweitstellung oder Verbletztstellung), zum anderen aus der Perspektive der Aussageabsicht (Aussage, Frage, Aufforderung etc.).
Aus der Perspektive der Äußerungsabsicht werden als Satzarten Aussagesätze (1), Fragesätze (Ergänzungsfragesätze: 2, Entscheidungsfragesätze: 3) und Aufforderungssätze (4) unterschieden. Darüber hinaus können noch Wunschsätze (6-7) und Ausrufesätze (5, 8-9) angenommen werden, die spezielle Formmerkmale (Modus, Verbstellung) aufweisen.
Bestimmte grammatische Mittel (wie beispielsweise die Verbstellung) werden genutzt, um diese Äußerungsabsichten zu kennzeichnen: Verbzweitsatz: Aussagesätze (1), Ergänzungsfragesätze (2); Verberstsatz: Entscheidungsfrage (3), Aufforderung (4); Fragewort: Ergänzungsfrage (2); Imperativ: Aufforderung (4). Bei den Wunschätzen (6-7) und Ausrufesätzen (5, 8-10) ist es schon deutlich schwieriger, die Äußerungsabsicht an grammatisch-formalen Kriterien festzumachen. Typisch ist beispielsweise die Verwendung der Abtönungspartikel (Partikel) doch in Wunschsätzen wie in (6-7). Im Allgemeinen gilt folglich: Es bestehen keine 1:1-Entsprechungen zwischen formalen Kriterien und der Äußerungsabsicht, weil sie immer auch stark kontextabhängig ist. Als Beispiel dafür sei auf (10) verwiesen: Rein formal könnte das Frageadverb wie auf eine Ergänzungsfrage hindeuten. Durch die Abtönungspartikel denn ist diese neutrale Fragelesart aber weitestgehend ausgeschlossen. Der Satz kann auch als Aufforderung zum Aufräumen verstanden werden, und das, obwohl er nicht den meist mit einer Aufforderung in Verbindung gebrachten Imperativ enthält.
Im Vergleich zur Perspektive der Äußerungsabsicht ist die formale Perspektive der Klassifikation von Satzarten nach der Verbstellung (= Verberstsätze, Verbzweitsätze, Verbletztsätze) problemlos handhabbar.
Satzarten werden nach Möglichkeit durch formale Kriterien (siehe Erläuterungen) festgestellt.
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Orthografie:
In der Orthografie wird bei Fragezeichen und Ausrufezeichen ein Zusammenhang zwischen Äußerungsabsicht und Zeichensetzung hergestellt (siehe Amtliches Regelwerk §§ 69-70). Der Punkt wird als neutrales Schlusszeichen behandelt, was die Äußerungsabsicht betrifft.