Der Hauptsatz ist entweder ein einfacher Satz mit Verbzweit- oder Verberststellung oder derjenige Teil eines Satzgefüges, dem kein anderer Teilsatz übergeordnet ist.
Die Hauptsätze sind in den Beispielen fett gedruckt.
Hauptsätze können als Verbzweit- (1, 5-10) oder Verberstsätze (2-4) realisiert werden (Verbstellung). Der prototypische Hauptsatz ist ein Verbzweitsatz, der als Aussagesatz fungiert (1, 5-10). Verberstsätze haben dagegen spezielle Verwendungskontexte, beispielsweise als Aufforderung (2), Frage (3) oder Wunsch (4) (vgl. Satzart).
Einfache Sätze sind immer Hauptsätze; hier bietet die Bezeichnung als Hauptsatz also im Grunde genommen keinen Mehrwert. Der Fachausdruck ‚Hauptsatz‘ ist insbesondere relevant für die Analyse von Satzgefügen. In Satzgefügen ist der Hauptsatz derjenige Teilsatz, der mit seinem Prädikat eine Satzgliedstruktur (Satzglied) eröffnet. Deshalb ist er immer der in der Hierarchie eines Satzgefüges am weitesten oben stehende Teilsatz, dem damit kein anderer Teilsatz übergeordnet ist. Formal ist der Hauptsatz in einem Satzgefüge an der Verbzweitstellung (Aussagesatz) oder Verberststellung (Aufforderung, Entscheidungsfrage) zu erkennen.
Dass der Hauptsatz der in der Hierarchie eines Satzgefüges am weitesten oben stehende Teilsatz ist, bedeutet aber nicht, dass er prinzipiell ohne Nebensätze auskommt. Wenn ein Nebensatz eine obligatorische Satzgliedfunktion in Bezug auf einen Hauptsatz erfüllt, kann der Hauptsatz nicht ohne Nebensatz realisiert werden (vgl. 8, dort nimmt der Nebensatz als Subjektsatz die Funktion des Subjektes ein).
Da der Hauptsatz der übergeordnete Teilsatz in einem Satzgefüge ist, ist er auch derjenige Satz, der eine Felderstruktur eröffnet. Nebensätze gliedern sich in die Felderstruktur des Hauptsatzes ein: In (2, 5-6, weil er müde war in 7, 9-10) besetzt der bzw. ein Nebensatz das Nachfeld, in (Als Heinz-Rüdiger vom Bergsteigen kam in 7 und 8) das Vorfeld. Da hier der Nebensatz die Vorfeldposition einnimmt, gilt hier gleichermaßen, dass das finite Verb des Hauptsatzes an zweiter Stelle (linke Satzklammer) steht, wie bei anderen Formen der Realisierung dieser Satzglieder im Vorfeld:
Hauptsätze weisen zwar typischerweise Verbzweit- oder Verberststellung auf; man kann jedoch nicht im Umkehrschluss aus dem formalen Kriterium der Verbzweitstellung folgern, dass ein Hauptsatz vorliegt. Der zweite Teilsatz in (9) ist trotz der Verbzweitstellung kein Hauptsatz. Er ist dem vorangehenden Teilsatz untergeordnet und verhält sich wie ein Nebensatz, wie auch die Ersatzprobe erkennen lässt:
Hier kann die und-Probe (siehe Satzreihe) zeigen, dass keine Koordination vorliegt:
(14) ist ungrammatisch. Teilsätze können als Verbletztsätze finit (2, 5-9) oder infinit sein (10).
Wie bereits in den Erläuterungen ausgeführt wurde, ist der Hauptsatz über die Verbzweitstellung zu identifizieren (bzw. bei bestimmten Satzarten auch Verberststellung).
Nebensätze können über die Ersatzprobe von Hauptsätzen abgegrenzt werden (vgl. die grammatischen Proben bei Nebensatz).
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Diskussion:
Bestimmt man die Hauptsätze wie oben dargestellt, führt es dazu, dass teilweise unvollständige Sätze als Hauptsätze betrachtet werden müssen. Daher kann auf Hauptsätze nicht das Kriterium angewendet werden, dass sie alleine stehen können. Vor diesem Hintergrund wird der Terminus ‚Hauptsatz‘ teilweise auch kritisch diskutiert. Als Segmentierungseinheit eines Satzgefüges und somit als Gegenbegriff zu ,Nebensatz‘ wird er hier dennoch – nicht zuletzt auch aus Rücksicht auf seine schulgrammatische Tradition – beibehalten.