Der Imperativ ist ein Modus, mit dem eine Aufforderung an einen Adressaten (2. Person Singular) bzw. mehrere Adressaten (2. Person Plural) gerichtet wird, um außersprachliche Gegebenheiten zu gestalten. Imperativformen werden vom Präsensstamm des Verbs gebildet und – wenn man von Sonderfällen wie der Höflichkeitsform (formal: 3. Person Plural) absieht – nur in Bezug auf Numerus flektiert.
Der Imperativ richtet sich immer an eine angesprochene Person bzw. Personengruppe. Den Kernbereich bilden Imperative mit der 2. Person. Da es aufgrund dieser Beschränkung eindeutig ist, dass die 2. Person angesprochen ist, enthalten Sätze mit Verben im Imperativ normalerweise kein Subjekt (1-3). Es kann aber ein Pronomen hinzugefügt werden, wenn damit eine besondere Betonung vorgenommen werden soll (4-5).
Viele starke Verben mit Stammvokal e bilden die Singularform des Imperativs mit Stammvokal i (1). Bei den anderen Verben ist die Imperativform des Singulars endungslos (2, 4) oder geht auf -e aus, meist in freier Varianz (5). Die Pluralform wird mit der Endung -t gebildet (3).
In einem weiteren Sinn kann man dem Imperativ auch Pluralformen mit der Höflichkeitsform Sie (6) und mit wir (7) zuordnen. In diesen Fällen sind die Pronomen nicht weglassbar.
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‚Aufforderungsform‘, ‚Befehlsform‘
Weiterführendes:
Die Singularformen des Imperativs sind auch mit einigen
Indefinitpronomen als Subjektspronomen
(Subjekt, Pronomen) verträglich,
vor allem umgangssprachlich:
Solche Imperative richten sich an eine unbestimmte Person aus der angesprochenen Gruppe.
Aufforderungen können nicht nur mit Imperativformen im engen oder weiteren Sinn ausgedrückt werden, es gibt dafür auch zahlreiche andere sprachliche Mittel, wie (9-10) zeigen: