Ein Satzschlusszeichen kennzeichnet einen Satz oder eine andere selbstständige Einheit als abgeschlossen. Das prototypische Satzschlusszeichen ist der Punkt. Ausrufezeichen werden zur Kennzeichnung von besonderem Nachdruck, Fragezeichen zur Kennzeichnung der Frageintention einer Äußerung verwendet.
Das Setzen von Satzschlusszeichen ist in §§ 67-70 des Amtlichen Regelwerks festgelegt.
Satzschlusszeichen werden üblicherweise am Ende eines Satzes als Grenzsignal gesetzt (z. B. 1). Die Grenze eines Satzes als grammatische Einheit kann über die zum Prädikat gehörigen Satzglieder und das Stellungsfeld (Felderstruktur) bestimmt werden. Satzschlusszeichen grenzen auch Ellipsen ab (3). Ein Satzschlusszeichen wird auch am Ende eines Satzgefüges (6) oder einer Satzreihe (7) gesetzt. Im Falle der Satzreihe werden dann zwei grammatische Sätze zu einem orthografischen Satz zusammengefasst und folglich mit einem Satzschlusszeichen gekennzeichnet (7). Der Punkt gilt als das neutrale Satzschlusszeichen. Ausrufezeichen werden prototypisch nach Aufforderungssätzen gesetzt (2), die häufig im Imperativ stehen. Allerdings können sie auch verwendet werden, um Aussagen besonderen Nachdruck zu verleihen (8). Fragezeichen markieren die Frageintention, sie treten meistens nach einer W-Frage (9) oder einem Entscheidungsfragesatz auf (4). Fragezeichen werden auch bei rhetorischen Fragen (10) und für einen erstaunten Ausruf (5) verwendet. Die Satzschlusszeichen Fragezeichen und Ausrufezeichen gelten auch als kommunikative Zeichen, da sie die Einstellung des Schreibenden zur Satzaussage kennzeichnen – sie lassen sich jedoch nicht in Abhängigkeit von bestimmten Satzarten betrachten.
In bestimmten Fällen (zum Beispiel nach Überschriften) kann auf das Setzen eines Punktes verzichtet werden.
Um zu bestimmen, an welcher Position ein Satzschlusszeichen gesetzt werden kann, kann eine Satzanalyse vorgenommen werden: Ausgehend vom Prädikat werden die Satzglieder bestimmt, die sich auf das Prädikat beziehen (d. h. entweder von diesem gefordert werden oder es modifizieren oder kommentieren). Dieses Verfahren ist jedoch nur auf Sätze (d. h. verbhaltige Äußerungen) und nicht auf Ellipsen anwendbar.
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Weiterführendes:
Nicht jede Aufforderung wird mit einem Ausrufezeichen
gekennzeichnet (beispielsweise Arbeitsaufträge in Schulbüchern „Analysiere das Gedicht.“) und nicht jeder
Satz mit einer
Frageintention mit einem Fragezeichen (Fragenebensatz in 6).
Insofern kann die Wahl insbesondere des Satzschlusszeichens als an die Einstellung des Schreibenden zur Satzaussage
und in einer bestimmten Beziehung zum Rezipierenden geknüpft gelten. Eine direkte Zuordnung von Satzarten
zu bestimmten Satzschlusszeichen ist jedoch nicht möglich.
Auch Satzäquivalente, d. h. kurze Äußerungen, die verglichen mit einem Satz unvollständig sind (z. B. weil sie kein finites Verb enthalten) können mit einem Satzschlusszeichen als orthografischer Satz markiert werden:
Satzschlusszeichen können zudem nicht nur am sogenannten Satzende auftreten, sondern auch mitten in einem Satz: Du hast wen? getroffen. Dies gilt jedoch nicht für den Punkt. Ausrufe- und Fragezeigen können auch mehrfach hintereinander auftreten, um die Sprecherintention zu verstärken (13, 16). Ob ein satzinternes Gliederungszeichen oder ein Satzschlusszeichen gesetzt wird, ist eine Entscheidung des Schreibenden, ab wann eine Äußerung als abgeschlossen gekennzeichnet werden soll. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass Punkte das Arbeitsgedächtnis des Lesers bzw. der Leserin entlasten, weil sie das Ende einer zu verarbeitenden Einheit signalisieren.