Vorbemerkung

Das vorliegende amtliche Regelwerk mit seinen beiden Teilen Regelteil und Wörterverzeichnis berücksichtigt die im Bericht des Rats für deutsche Rechtschreibung über die Wahrnehmung seiner Aufgaben in der Periode 2011 bis 2016 angeführten Veränderungen. Es ersetzt das amtliche Regelwerk 2006/2010, das im Jahre 2006 auf Empfehlung des Rats für deutsche Rechtschreibung vonseiten der staatlichen Stellen beschlossen und im Jahre 2010 entsprechend den beobachteten Entwicklungen im Bereich der Variantenschreibungen aktualisiert worden war.

Die Veränderungen aus dem Bericht 2016 betreffen die Zulassung des Großbuchstabens <ẞ> und eine Umformulierung der Regeln zu den festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv. Daneben wurden einzelne Eintragungen des amtlichen Wörterverzeichnisses geändert. In die Vorbemerkungen zum Wörterverzeichnis wurde ein Hinweis auf die in Ländern mit mehreren Amtssprachen gängige Praxis aufgenommen, nach der die originäre Schreibung bei Amtssprachen grundsätzlich zulässig ist.

Die Veränderungen sind an den entsprechenden Stellen des amtlichen Regelwerks eingefügt. Insbesondere wurden die Vorbemerkungen zum Teilbereich der Laut-Buchstaben-Zuordnungen, § 25 E3 sowie § 63, der an die Stelle von § 63 und § 64 des Regelwerks 2006/2010 tritt, überarbeitet. Darüber hinaus sind redaktionelle Anpassungen in Regelteil und Wörterverzeichnis vorgenommen worden, die sich aus der Einarbeitung der Veränderungen in den Regelteil und in das Wörterverzeichnis ergeben haben.

Im Januar 2018 hat der Rat für deutsche Rechtschreibung redaktionelle Anpassungen in Abschnitt 3 des Vorworts des amtlichen Regelwerks vorgenommen. Er trägt damit dem Anspruch des amtlichen Regelwerks Rechnung, in allen Ländern und Regionen mit Deutsch als Amtssprache gleichermaßen Geltung zu haben.