Wörterverzeichnis
Vorbemerkungen
Folgende gleich oder ähnlich gelagerte Fälle werden stellvertretend unter einem Stichwort abgehandelt:
Farbe | vgl. blau |
Sprachen | vgl. deutsch |
Tageszeiten | vgl. Abend |
Wochentage | vgl. Dienstag |
Zahlen | vgl. acht |
Bei Verben werden nur rechtschreibschwierige Stammformen aufgeführt, mit Ausnahme von englischstämmigen Verben, bei denen grundsätzlich alle Stammformen angegeben werden.
Der Fettdruck der streng alphabetisch geordneten Stichwörter dient nur als Lesehilfe und bringt keine Wertung gegenüber den zugeordneten orthografischen und lexikalischen Varianten zum Ausdruck.
Schreibungen, die den Regeln nicht widersprechen, sind immer möglich, auch wenn sie im Wörterverzeichnis nicht explizit aufgeführt werden, z. B. Schreibungen mit Bindestrich nach § 45 und Ähnliches. Im Besonderen ist in Ländern und Regionen, in denen Deutsch nicht die einzige Amtssprache ist, die originäre Schreibung bei Wörtern aus der jeweiligen anderen Amtssprache bzw. aus den jeweiligen anderen Amtssprachen grundsätzlich zulässig.
Zeichenerklärung
§ | Mit dem Paragrafenzeichen (und Absatz bzw. E , z. B. § 37(1) oder § 34 E) wird auf den Regelteil verwiesen. E verweist dabei auf eine Erläuterung. | |
∪ | Der Bogen bei einem Stichwort gibt an, dass es sich um ein reihenbildendes Wortelement handelt, mit dem mehrere zusammengesetzte Wörter gebildet werden können z. B. ab∪:abbeißen …; abartig … | Auslassungspunkte zeigen ggf. an, dass sehr viele Zusammensetzungen gebildet werden können. |
[ ] | In eckigen Klammern stehen Ergänzungen zum Stichwort oder zu einem Beispiel, z. B. Fox[trott], ad acta [legen], Furcht: … [noch] furchteinflößender. | |
() | In runden Klammern stehen vor allem Identifikationsangaben, z. B. Gang (Bande), Gang (zu gehen), und andere erläuternde Angaben. | |
/ | Der Schrägstrich steht, wenn zwei oder mehr Schreibvarianten oder bei einer Ergänzung zwei Formen oder Wörter möglich sind, z. B. das/alles Menschenmögliche [tun]. | |
E | Ein E verweist innerhalb einer Paragrafenangabe auf eine Erläuterung im Regelteil (§ 34 E). | |
Pl. | Pl. (Plural) steht vor orthografisch relevanten Pluralangaben, z. B. AasPl. (für Tierleiche) Aase, (als Schimpfwort) Äser. | |
vgl. | Mit vgl. (vergleiche) werden Querverweise gegeben. | |
® | Mit ® sind Marken gekennzeichnet, z. B. Fön ®. |