C Schreibung mit Bindestrich

Vorbemerkungen

(1) Der Bindestrich bietet den Schreibenden die Möglichkeit, anstelle der sonst bei Zusammensetzungen und Ableitungen üblichen Zusammenschreibung die einzelnen Bestandteile als solche zu kennzeichnen, sie gegeneinander abzusetzen und sie dadurch für die Lesenden hervorzuheben.

(2) Die Schreibung mit Bindestrich bei Fremdwörtern (zum Beispiel bei 7-Bit-Code, Stand-by-System) folgt den für das Deutsche geltenden Regeln.

Die Schreibung mit Bindestrich bei Eigennamen entspricht nicht immer den folgenden Regeln, so dass nur allgemeine Hinweise gegeben werden können. Zusammensetzungen aus Eigennamen und Substantiv zur Benennung von Institutionen wie Schulen, Universitäten, Betrieben, Firmen werden so geschrieben, wie sie amtlich festgelegt sind. In Zweifelsfällen sollte nach § 46 bis § 52 geschrieben werden.

Steht ein Bindestrich am Zeilenende, so gilt er zugleich als Trennungsstrich (vgl. Kap. Zeichensetzung).

(3) Zu unterscheiden sind:

Zum Ergänzungsstrich (zum Beispiel in Haupt- und Nebeneingang) → § 81(3).