E Zeichensetzung

Vorbemerkungen

Die Zeichensetzung dient der grammatischen Gliederung, der Kennzeichnung kommunikativer Funkrionen und der Markierung von Unvollständigkeiten, Abbrüchen oder Unterbrechungen.

  • Als grammatische Gliederungszeichen stehen der Punkt (Abschn. 1, § 67), das Komma (Abschn. 2, §§ 7073), das Semikolon (Abschn. 2, § 74) und der Doppelpunkt (Abschn. 4, § 75) zur Verfügung.
  • Als Zeichen zur Kennzeichnung kommunikativer Funktionen stehen das Ausrufezeichen (Absch. 1, § 68), das Fragezeichen (Abschn. 1, § 69), die Klammer (Abschn. 5, § 76) und die Anführungszeichen zur Verfügung (Abschn. 8, § 79).
  • Als Zeichen zur Markierung von Unvollständigkeiten oder Abbrüchen für Wörter stehen das Divis, also Trennstrich, Ergänzungs- und Bindestrich (Abschn. 10, § 81), der Apostroph (Abschn. 9, § 80) und der Abkürzungspunkt (Abschn. 11, § 82) zur Verfügung, als Zeichen zur Markierung von Unvollständigkeiten, Abbrüchen oder Unterbrechungen für Sätze und Texte stehen die Auslassungspunkte (Abschn. 7, § 78) und der Gedankenstrich (Abschn. 6, § 77) zur Verfügung. Für Verkürzungen und Zusammenziehungen steht der Schrägstrich zur Verfügung (Abschn. 12, § 83).

Die Zeichensetzung ist in großen Teilen regelhaft. Das heißt, es können Bedingungen angegeben werden, die zur Verwendung eines bestimmten Zeichens bzw. zur Verwendung eines Zeichens aus einer bestimmten Zeichengruppe führen. Stehen mehrere Zeichen zur Wahl (z. B. das Komma, das Semikolon oder der Punkt zur Markierung einer Satzgrenze; die Klammern, das Komma oder der Gedankenstrich zur Kennzeichnung eingeschobener Zusätze), dient die konkrete Auswahl der Interpretation von sprachlichen Einheiten (etwa Wort, Wortgruppe, Satz etc.) bzw. ihrer Verknüpfung. So wird mit der Wahl des Punktes ein weniger enger Zusammenhang zwischen Sätzen ausgedrückt als mit dem Komma. Mit der Wahl des Semikolons wird die Art der Verknüpfung eindeutig festgelegt: Das Semikolon zeigt ausschließlich die additive Reihung an (also nur ersetzbar durch und, nicht durch oder). Mit der Wahl der Klammer wird ein eingeschobener Zusatz als Nebeninformation gekennzeichnet (kommunikative Funktion), mit dem Komma als grammatisch eigenständige Einheit (grammatische Gliederung), und mit dem Gedankenstrich wird die Eigenschaft des eingeschobenen Zusatzes deutlich, den Satz, in den er eingebettet ist, zu unterbrechen (Markierung von Unterbrechungen).

Von den regelhaften Fällen sind solche zu unterscheiden, die auf reiner Konvention beruhen (wie die Zeichensetzung bei Anreden oder Grußformeln in Briefen) oder deren grammatische Struktur nicht eindeutig bestimmt werden kann, etwa weil sich eine Konstruktion im Wandel befindet oder weil verschiedene Strukturen vorliegen können.

Die genannten Fälle werden wie folgt aufgegriffen:

  • Für jedes Zeichen werden die zentralen Verwendungsbedingungen in einer Hauptregel oder mehreren Hauptregeln angegeben. Die Hauptregeln sind in Form von Paragrafen gefasst. Es folgen, teilweise nach kurzen Zusatzerläuterungen, Beispiele. Ergänzend zu den Hauptregeln werden die Verwendungsbedingungen jeweils unter E1, E2, E3 etc. genauer gefasst.
  • Die Wahl zwischen verschiedenen Zeichen und die damit verbundenen Interpretationsunterschiede werden durch Verweise kenntlich gemacht.
  • Auf Konventionen beruhende Fälle und Angaben zu besonderen typografischen Eigenschaften von Zeichen werden in eigenen Hinweisen dargestellt.
  • Besondere Fälle der Kommasetzung, bei denen die grammatische Struktur nicht eindeutig bestimmt werden kann, werden in einem gesonderten Abschnitt (2.5) dargestellt.
  • Fachbegriffe werden im Glossar erläutert.