4.1 Apostroph
Mit dem Apostroph zeigt man an, dass man in einem Wort einen Buchstaben oder mehrere ausgelassen hat.
Zu unterscheiden sind:
a) Gruppen, bei denen man den Apostroph setzen muss (siehe § 96),
b) Gruppen, bei denen der Gebrauch des Apostrophs dem Schreibenden freigestellt ist (siehe § 97).
Man setzt den Apostroph in drei Gruppen von Fällen.
Dies betrifft
(1) Eigennamen, deren Grundform (Nominativform) auf einen s-Laut (geschrieben:
-s, -ss, -ß, -tz, -z, -x, -ce) endet. Sie bekommen im Genitiv den
Apostroph, wenn sie nicht einen Artikel, ein Possessivpronomen oder dergleichen bei sich
haben:
Aristoteles’ Schriften, Carlos’ Schwester, Ines’ gute Ideen, Felix’ Vorschlag,
Heinz’ Geburtstag, Alice’ neue Wohnung
E1: Aber ohne Apostroph: die Schriften des Aristoteles, die Schwester des Carlos, der Geburtstag unseres kleinen Heinz
E2: Der Apostroph steht auch, wenn -s, -z, -x usw. in der Grundform stumm sind: Cannes’ Filmfestspiele, Boulez’ bedeutender Beitrag, Giraudoux’ Werke
(2) Wörter mit Auslassungen, die ohne Kennzeichnung schwer lesbar oder
missverständlich sind:
In wen’gen Augenblicken ... ’s ist schade um ihn. Das Wasser rauscht’, das
Wasser schwoll.
(3) Wörter mit Auslassungen im Wortinneren wie:
D’dorf (= Düsseldorf), M’gladbach (= Mönchengladbach),
Ku’damm (= Kurfürstendamm)
Man kann den Apostroph setzen, wenn Wörter gesprochener Sprache mit Auslassungen bei schriftlicher Wiedergabe undurchsichtig sind.
der Käpt’n, mit’m Fahrrad
Bitte, nehmen S’ (= Sie) doch Platz! Das war ’n (= ein) Bombenerfolg!
E: Von dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden ist der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix -sch: Carlo’s Taverne, Einstein’sche Relativitätstheorie
Zur Schreibung der adjektivischen Ableitungen von Personennamen auf -sch siehe auch § 49 und § 62.