B Getrennt- und Zusammenschreibung

Vorbemerkungen

(1) Die Getrennt- und Zusammenschreibung betrifft Einheiten, die im Text unmittelbar benachbart und aufeinander bezogen sind. Handelt es sich um die Bestandteile von Wortgruppen, so schreibt man sie getrennt. Handelt es sich um die Bestandteile von Zusammensetzungen, so schreibt man sie zusammen.

(2) Einheiten derselben Form können manchmal sowohl eine Wortgruppe (wie schwer beschädigt) als auch eine Zusammensetzung (wie schwerbeschädigt) bilden. Die Verwendung einer Wortgruppe oder einer Zusammensetzung richtet sich danach, was jeweils gemeint ist und was dem Sprachgebrauch und den Regularitäten des Sprachbaus entspricht.

(3) Bei den verschiedenen Wortarten sind – auch in Abhängigkeit von sprachlichen Entwicklungsprozessen – spezielle Bedingungen zu beachten. Daher ist die folgende Darstellung nach der Wortart der Zusammensetzung gegliedert:

1 Verb (§ 33 bis 35)
2 Adjektiv (§ 36)
3 Substantiv (§ 37 und § 38)
4 Andere Wortarten (§ 39)