D Groß- und Kleinschreibung

Vorbemerkungen

(1) Die Großschreibung, das heißt die Schreibung mit einem großen Anfangsbuchstaben, dient den Schreibenden dazu, den Anfang bestimmter Texteinheiten sowie Wörter bestimmter Gruppen zu kennzeichnen und sie dadurch für die Lesenden hervorzuheben.

(2) Die Großschreibung wird im Deutschen verwendet zur Kennzeichnung von

  • Überschriften, Werktiteln und dergleichen
  • Satzanfängen
  • Substantiven und Substantivierungen
  • Eigennamen mit ihren nichtsubstantivischen Bestandteilen
  • bestimmten festen nominalen Wortgruppen mit nichtsubstantivischen Bestandteilen
  • Anredepronomen und Anreden

(3) Die Abgrenzung von Groß- und Kleinschreibung, wie sie sich in der Tradition der deutschen Orthografie herausgebildet hat, macht es erforderlich, neben den Regeln für die Großschreibung auch Regeln für die Kleinschreibung zu formulieren. Diese werden in den einzelnen Teilabschnitten jeweils im Anschluss an die Großschreibungsregeln angegeben. In einigen Fallgruppen kann keine eindeutige Zuweisung zur Groß- oder Kleinschreibung vorgenommen werden. Hier sind beide Schreibungen zulässig.

(4) Entsprechend gliedert sich die folgende Darstellung in die Abschnitte:

1 Kennzeichnung des Anfangs bestimmter Texteinheiten durch Großschreibung (§ 53: Überschriften, Werktitel und dergleichen; § 54: Ganzsätze)

2 Anwendung von Groß- oder Kleinschreibung bei bestimmten Wörtern und Wortgruppen

2.1 Substantive und Desubstantivierungen (§ 55 bis § 56)

2.2 Substantivierungen (§ 57 bis § 58)

2.3 Eigennamen mit ihren nichtsubstantivischen Bestandteilen sowie Ableitungen von Eigennamen (§ 59 bis § 62)

2.4 Feste Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv (§ 63)

2.5 Anredepronomen und Anreden (§ 65 bis § 66)