2.4 Feste Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv

§ 63
In festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv, die als Ganzes eine begriffliche Einheit bilden, richtet sich die Schreibung des adjektivischen Bestandteils nach der jeweils zugrunde liegenden Bedingung.

(1) Der adjektivische Bestandteil wird kleingeschrieben

(1.1) bei wörtlichem Gebrauch, das heißt, wenn sich die Gesamtbedeutung der Verbindung aus der Bedeutung der einzelnen Teile erschließen lässt, zum Beispiel:
die absolute Mehrheit, die alten Sprachen, der freie Mitarbeiter, das geistige Eigentum, der genetische Fingerabdruck, die innere Sicherheit, die kalte Platte, die letzte Ehre, die natürliche Person, das olympische Feuer, das stille Wasser

(1.2) bei metaphorischem oder metonymischem Gebrauch, das heißt, wenn einer der beiden Bestandteile der Verbindung eine figurative Bedeutung hat oder die Verbindung als Ganzes figurativ gebraucht wird, zum Beispiel:
der blinde Passagier, die faulen Geschäfte, das starke Geschlecht, der wilde Streik; die biologische Uhr, der geistige Vater, der kleine Mann, ein offenes Ohr; die graue Maus, der harte Kern, der rote Teppich, das teure Pflaster

E1: Zur Schreibung metonymisch gebrauchter Verbindungen wie der Ferne Osten, die zu inoffiziellen Eigennamen geworden sind, siehe § 60(5).

(2) Der adjektivische Bestandteil kann großgeschrieben werden

(2.1) in Verbindungen mit einer idiomatisierten Gesamtbedeutung, das heißt, wenn die Verbindung als Ganzes eine neue lexikalische Bedeutung annimmt. In diesen Fällen kann durch Großschreibung der besondere Gebrauch der Verbindung zum Ausdruck gebracht werden, zum Beispiel:
der blaue/Blaue Brief (= Verwarnungsschreiben), der runde/Runde Tisch (= Verhandlungstisch, Verhandlungsrunde), das schwarze/ Schwarze Brett (= Anschlagtafel), das zweite/Zweite Gesicht (= Fähigkeit des Hellsehens)

(2.2) in fachsprachlich oder terminologisch gebrauchten Verbindungen, zum Beispiel:
die dringliche/Dringliche Anfrage (Politik), der falsche/Falsche Hase (Kochkunst), der goldene/Goldene Schnitt (Mathematik), der letzte/ Letzte Wille (Recht), die multiple/Multiple Sklerose (Medizin), der neue/Neue Markt (Wirtschaft), das neue/Neue Steuerungsmodell (Verwaltung), die rote/Rote Karte (Sport), das schwarze/Schwarze Loch (Astronomie); die erste/Erste Hilfe, der gelbe/Gelbe Sack, das große/Große Latinum, die mittlere/Mittlere Reife

E2: Von der Möglichkeit, großzuschreiben, wird nicht in allen Fachsprachen Gebrauch gemacht. Zu Beispielen mit ausschließlicher Kleinschreibung siehe das Wörterverzeichnis.

E3: Bei fachsprachlichen Bezeichnungen von Klassifizierungseinheiten in der Botanik und Zoologie wird der adjektivische Bestandteil großgeschrieben, zum Beispiel: das Fleißige Lieschen, der Grüne Veltliner, der Rote Milan, die Schwarze Witwe

(3) Der adjektivische Bestandteil wird großgeschrieben

(3.1) bei Titeln, Ehren- und Amtsbezeichnungen, zum Beispiel:
der Regierende Bürgermeister, die Königliche Hoheit, der Heilige Vater, der Erste Staatsanwalt, die Leitende Ministerialrätin

(3.2) bei offiziellen sowie kirchlichen Feier- und Gedenktagen, zum Beispiel:
der Erste Mai, der Internationale Frauentag, der Heilige Abend

E4: Bei Funktionsbezeichnungen sowie bei Benennungen für besondere Anlässe und Kalendertage kann großgeschrieben werden, zum Beispiel: der erste/Erste Vorsitzende, der technische/Technische Direktor; die goldene/ Goldene Hochzeit, das neue/Neue Jahr

§ 64
vacat