2.4 Feste Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv
In festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv, die als Ganzes eine begriffliche Einheit bilden, richtet sich die Schreibung des adjektivischen Bestandteils nach der jeweils zugrunde liegenden Bedingung.
(1) Der adjektivische Bestandteil wird kleingeschrieben
(1.1) bei wörtlichem Gebrauch, das heißt, wenn sich die Gesamtbedeutung der
Verbindung aus der Bedeutung der einzelnen Teile erschließen lässt, zum
Beispiel:
die absolute Mehrheit, die alten Sprachen, der freie
Mitarbeiter, das geistige Eigentum, der genetische Fingerabdruck, die innere Sicherheit,
die kalte Platte, die letzte Ehre, die natürliche Person, das olympische Feuer, das
stille Wasser
(1.2) bei metaphorischem oder metonymischem Gebrauch, das heißt, wenn einer der
beiden Bestandteile der Verbindung eine figurative Bedeutung hat oder die Verbindung als
Ganzes figurativ gebraucht wird, zum Beispiel:
der blinde Passagier, die
faulen Geschäfte, das starke Geschlecht, der wilde Streik; die biologische Uhr, der
geistige Vater, der kleine Mann, ein offenes Ohr; die graue Maus, der harte Kern, der
rote Teppich, das teure Pflaster
E1: Zur Schreibung metonymisch gebrauchter Verbindungen wie der Ferne Osten, die zu inoffiziellen Eigennamen geworden sind, siehe § 60(5).
(2) Der adjektivische Bestandteil kann großgeschrieben werden
(2.1) in Verbindungen mit einer idiomatisierten Gesamtbedeutung, das heißt,
wenn die Verbindung als Ganzes eine neue lexikalische Bedeutung annimmt. In diesen Fällen
kann durch Großschreibung der besondere Gebrauch der Verbindung zum Ausdruck gebracht
werden, zum Beispiel:
der blaue/Blaue Brief (=
Verwarnungsschreiben), der runde/Runde Tisch (= Verhandlungstisch,
Verhandlungsrunde), das schwarze/ Schwarze Brett (= Anschlagtafel),
das zweite/Zweite Gesicht (= Fähigkeit des Hellsehens)
(2.2) in fachsprachlich oder terminologisch gebrauchten Verbindungen, zum
Beispiel:
die dringliche/Dringliche Anfrage (Politik),
der falsche/Falsche Hase (Kochkunst), der goldene/Goldene
Schnitt (Mathematik), der letzte/ Letzte Wille (Recht),
die multiple/Multiple Sklerose (Medizin), der neue/Neue
Markt (Wirtschaft), das neue/Neue Steuerungsmodell
(Verwaltung), die rote/Rote Karte (Sport), das schwarze/Schwarze
Loch (Astronomie); die erste/Erste Hilfe, der gelbe/Gelbe Sack, das
große/Große Latinum, die mittlere/Mittlere Reife
E2: Von der Möglichkeit, großzuschreiben, wird nicht in allen Fachsprachen Gebrauch gemacht. Zu Beispielen mit ausschließlicher Kleinschreibung siehe das Wörterverzeichnis.
E3: Bei fachsprachlichen Bezeichnungen von Klassifizierungseinheiten in der Botanik und Zoologie wird der adjektivische Bestandteil großgeschrieben, zum Beispiel: das Fleißige Lieschen, der Grüne Veltliner, der Rote Milan, die Schwarze Witwe
(3) Der adjektivische Bestandteil wird großgeschrieben
(3.1) bei Titeln, Ehren- und Amtsbezeichnungen, zum
Beispiel:
der Regierende Bürgermeister, die Königliche Hoheit, der
Heilige Vater, der Erste Staatsanwalt, die Leitende Ministerialrätin
(3.2) bei offiziellen sowie kirchlichen Feier- und Gedenktagen, zum
Beispiel:
der Erste Mai, der Internationale Frauentag, der Heilige
Abend
E4: Bei Funktionsbezeichnungen sowie bei Benennungen für besondere Anlässe und Kalendertage kann großgeschrieben werden, zum Beispiel: der erste/Erste Vorsitzende, der technische/Technische Direktor; die goldene/ Goldene Hochzeit, das neue/Neue Jahr
vacat