1 Kennzeichnung des Anfangs bestimmter Texteinheiten durch Großschreibung
Das erste Wort einer Überschrift, eines Werktitels, einer Anschrift und dergleichen wird großgeschrieben.
Dies betrifft unter anderem
(1) Überschriften und Werktitel (etwa von Büchern und Theaterstücken, Werken
		der Bildenden Kunst und der Musik, Rundfunk- und Fernsehproduktionen):
			
Allmähliche Normalisierung im Erdbebengebiet 
 Hohe
			Schneeverwehungen behindern Autoverkehr 
 Keine Chance für eine diplomatische
			Lösung! 
 Kleines Wörterbuch der Stilkunde 
 Wo warst du, Adam?
			
 Der kaukasische Kreidekreis 
 Der grüne Heinrich 
 Hundert
			Jahre Einsamkeit 
 Ungarische Rhapsodie 
 Unter den Dächern von Paris
			
 Ein Fall für zwei
(2) Titel von Gesetzen, Verträgen, Deklarationen u. Ä. sowie
		Bezeichnungen für Veranstaltungen: 
Bayerisches Hochschulgesetz 
			Potsdamer Abkommen 
 Internationaler Ärzte- und Ärztinnenkongress 
			Grüne Woche (in Berlin) 
E1: Die Großschreibung des ersten Wortes bleibt auch dann
		erhalten, wenn eine Überschrift, ein Werktitel u. Ä. innerhalb eines Textes gebraucht wird:
			
Das Theaterstück „Der kaukasische Kreidekreis“ steht auf dem Programm.
			Sie lesen Kellers Roman „Der grüne Heinrich“.
 Wird dabei am Anfang ein Titel und dergleichen verkürzt oder sein Artikel verändert, so
		schreibt man das nächstfolgende Wort des Titels groß: 
Wir haben im Theater
			Brechts „Kaukasischen Kreidekreis“ gesehen. Sie lesen den „Grünen
		Heinrich“.
Zur Schreibung nach Gliederungsangaben oder nach Auslassungszeichen und Zahlen → § 54(5) und (6). Zum Gebrauch der Anführungszeichen → § 79(2).
(3) Anschriften, Datumszeilen und Anreden sowie Grußformeln etwa in Briefen:
| Frau | Donnerstag, 16. Februar 2023 | 
| Ulla Schröder | |
| Rüdesheimer Str. 29 | |
| 65197 Wiesbaden | |
| DEUTSCHLAND | |
Sehr geehrte Frau Schröder,  | |
| entsprechend unserer telefonischen Vereinbarung ... | |
| ... erwarten wir Ihre Antwort. | |
Mit freundlichen Grüßen  | |
| Werner Meier | 
E2: Wird nach der Anrede – wie in der Schweiz üblich – auf ein Satzzeichen verzichtet, schreibt man das erste Wort des folgenden Abschnitts groß → § 72 Hinweis.
Das erste Wort eines selbstständigen Satzes oder Satzäquivalents wird großgeschrieben.
		Beispiele: 
Gestern hat es geregnet. Du kommst bitte morgen! Hat er das wirklich
		gesagt? 
		Nachdem sie von der Reise zurückgekehrt war, hatte sie den dringenden Wunsch, ein 
		Bad zu nehmen. Im Hausflur war es still, ich drückte erwartungsvoll auf die 
		Klingel. Meine Freundin hatte den Zug versäumt, deshalb kam sie eine halbe Stunde 
		zu spät. Wir sehen nach, was Paul macht. Sehen Sie nur, wie schön die Aussicht ist.
		Haben Sie ihn aufgefordert, die Wohnung zu verlassen?
		Kommt doch schnell! Bitte die Türen schließen und Vorsicht bei der Abfahrt des 
		Zuges!
		Ob sie heute kommt? Nein, morgen. Warum nicht? Gute Reise!
		Vorwärts! Vgl. Anlage 3, Ziffer 7.
		Alles war zerstört: das Haus, der Stall, die Scheune. Die Teeküche kann zu 
		folgenden Zeiten benutzt werden: morgens von 7 bis 8 Uhr, abends von 18 bis 19 
		Uhr.
Im Einzelnen ist zu beachten:
(1) Wird die nach dem Doppelpunkt folgende Ausführung als
		selbstständiger Satz verstanden, so schreibt man das erste Wort groß:
			
Beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Alle Bänke sind frisch
			gestrichen. Die Regel lautet: Würfelt man eine Sechs, dann ...
(2) Das erste Wort der wörtlichen Rede wird großgeschrieben:
			
Sie fragte: „Kommt er heute?“ Er sagte: „Wir wissen es nicht.“ Alle
			baten: „Bleib!“
(3) Folgt dem wörtlich Wiedergegebenen der Begleitsatz oder ein
		Teil von ihm, wird das erste Wort nach dem abschließenden Anführungszeichen
		kleingeschrieben: 
„Hörst du?“, fragte sie. „Ich verstehe dich gut“,
			antwortete er. „Mit welchem Recht“, fragte er, „willst du das tun?“ Sie rief mir zu:
			„Wir treffen uns auf dem Schulhof!“, und lief weiter.
(4) Das erste Wort von Parenthesen wird kleingeschrieben, wenn es
		nicht nach einer anderen Regel großzuschreiben ist: 
Eines Tages, es war
			mitten im Sommer, hagelte es. Er behauptete – so eine Frechheit! –, dass er im Kino
			gewesen sei. Sie hat das (erinnerst du dich?) gestern gesagt.
Zu den Satzzeichen → § 72 E1, § 77 E1(1), § 76 E1.
(5) Gliederungsangaben wie Ziffern, Paragrafen, Buchstaben gehören
		nicht zum nachfolgenden Ganzsatz; entsprechend wird das folgende Wort großgeschrieben. Dies
		gilt auch für Überschriften, Werktitel und dergleichen: 
3. Die Besitzer
			und Besitzerinnen von Haustieren sollten ... 
 § 13 Die Behandlung sollte
			sofort einsetzen. 
 c) Vgl. Anlage 3, Ziffer 7. 
 2 Die
			Säugetiere
(6) Auslassungspunkte, Apostroph oder Zahlen zu Beginn eines
		Ganzsatzes gelten als Satzanfang; entsprechend bleibt die Schreibung des folgenden Wortes
		unverändert. Dies gilt auch für Überschriften, Werktitel und dergleichen:
			
... und gab keine Antwort. 
 ’s ist schade um sie. 
			52 volle Wochen hat das Jahr.
	
	