1 Kennzeichnung des Anfangs bestimmter Texteinheiten durch Großschreibung

§ 53
Das erste Wort einer Überschrift, eines Werktitels, einer Anschrift und dergleichen wird großgeschrieben.

Dies betrifft unter anderem

(1) Überschriften und Werktitel (etwa von Büchern und Theaterstücken, Werken der Bildenden Kunst und der Musik, Rundfunk- und Fernsehproduktionen):
Allmähliche Normalisierung im Erdbebengebiet
Hohe Schneeverwehungen behindern Autoverkehr
Keine Chance für eine diplomatische Lösung!
Kleines Wörterbuch der Stilkunde
Wo warst du, Adam?
Der kaukasische Kreidekreis
Der grüne Heinrich
Hundert Jahre Einsamkeit
Ungarische Rhapsodie
Unter den Dächern von Paris
Ein Fall für zwei

(2) Titel von Gesetzen, Verträgen, Deklarationen u. Ä. sowie Bezeichnungen für Veranstaltungen:
Bayerisches Hochschulgesetz
Potsdamer Abkommen
Internationaler Ärzte- und Ärztinnenkongress
Grüne Woche
(in Berlin)

E1: Die Großschreibung des ersten Wortes bleibt auch dann erhalten, wenn eine Überschrift, ein Werktitel u. Ä. innerhalb eines Textes gebraucht wird:
Das Theaterstück „Der kaukasische Kreidekreis“ steht auf dem Programm. Sie lesen Kellers Roman „Der grüne Heinrich“.

Wird dabei am Anfang ein Titel und dergleichen verkürzt oder sein Artikel verändert, so schreibt man das nächstfolgende Wort des Titels groß:
Wir haben im Theater Brechts „Kaukasischen Kreidekreis“ gesehen. Sie lesen den „Grünen Heinrich“.

Zur Schreibung nach Gliederungsangaben oder nach Auslassungszeichen und Zahlen → § 54(5) und (6). Zum Gebrauch der Anführungszeichen → § 79(2).

(3) Anschriften, Datumszeilen und Anreden sowie Grußformeln etwa in Briefen:

FrauDonnerstag, 16. Februar 2023
Ulla Schröder
Rüdesheimer Str. 29
65197 Wiesbaden
DEUTSCHLAND

Sehr geehrte Frau Schröder,
entsprechend unserer telefonischen Vereinbarung ...
... erwarten wir Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Meier

E2: Wird nach der Anrede – wie in der Schweiz üblich – auf ein Satzzeichen verzichtet, schreibt man das erste Wort des folgenden Abschnitts groß → § 72 Hinweis.

§ 54
Das erste Wort eines selbstständigen Satzes oder Satzäquivalents wird großgeschrieben.

Beispiele:
Gestern hat es geregnet. Du kommst bitte morgen! Hat er das wirklich gesagt?
Nachdem sie von der Reise zurückgekehrt war, hatte sie den dringenden Wunsch, ein Bad zu nehmen. Im Hausflur war es still, ich drückte erwartungsvoll auf die Klingel. Meine Freundin hatte den Zug versäumt, deshalb kam sie eine halbe Stunde zu spät. Wir sehen nach, was Paul macht. Sehen Sie nur, wie schön die Aussicht ist. Haben Sie ihn aufgefordert, die Wohnung zu verlassen?
Kommt doch schnell! Bitte die Türen schließen und Vorsicht bei der Abfahrt des Zuges!
Ob sie heute kommt? Nein, morgen. Warum nicht? Gute Reise!
Vorwärts! Vgl. Anlage 3, Ziffer 7.
Alles war zerstört: das Haus, der Stall, die Scheune. Die Teeküche kann zu folgenden Zeiten benutzt werden: morgens von 7 bis 8 Uhr, abends von 18 bis 19 Uhr.

Im Einzelnen ist zu beachten:

(1) Wird die nach dem Doppelpunkt folgende Ausführung als selbstständiger Satz verstanden, so schreibt man das erste Wort groß:
Beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Alle Bänke sind frisch gestrichen. Die Regel lautet: Würfelt man eine Sechs, dann ...

(2) Das erste Wort der wörtlichen Rede wird großgeschrieben:
Sie fragte: „Kommt er heute?“ Er sagte: „Wir wissen es nicht.“ Alle baten: „Bleib!“

(3) Folgt dem wörtlich Wiedergegebenen der Begleitsatz oder ein Teil von ihm, wird das erste Wort nach dem abschließenden Anführungszeichen kleingeschrieben:
„Hörst du?“, fragte sie. „Ich verstehe dich gut“, antwortete er. „Mit welchem Recht“, fragte er, „willst du das tun?“ Sie rief mir zu: „Wir treffen uns auf dem Schulhof!“, und lief weiter.

(4) Das erste Wort von Parenthesen wird kleingeschrieben, wenn es nicht nach einer anderen Regel großzuschreiben ist:
Eines Tages, es war mitten im Sommer, hagelte es. Er behauptete – so eine Frechheit! –, dass er im Kino gewesen sei. Sie hat das (erinnerst du dich?) gestern gesagt.

Zu den Satzzeichen → § 72 E1, § 77 E1(1), § 76 E1.

(5) Gliederungsangaben wie Ziffern, Paragrafen, Buchstaben gehören nicht zum nachfolgenden Ganzsatz; entsprechend wird das folgende Wort großgeschrieben. Dies gilt auch für Überschriften, Werktitel und dergleichen:
3. Die Besitzer und Besitzerinnen von Haustieren sollten ...
§ 13 Die Behandlung sollte sofort einsetzen.
c) Vgl. Anlage 3, Ziffer 7.
2 Die Säugetiere

(6) Auslassungspunkte, Apostroph oder Zahlen zu Beginn eines Ganzsatzes gelten als Satzanfang; entsprechend bleibt die Schreibung des folgenden Wortes unverändert. Dies gilt auch für Überschriften, Werktitel und dergleichen:
... und gab keine Antwort.
’s ist schade um sie.
52 volle Wochen hat das Jahr.