9 Apostroph
Der Apostroph tritt in Fällen ein, in denen für die Kennzeichnung bestimmter Merkmale von Wortformen (z. B. grammatische Funktion (Genitiv), Morphemgrenze) keine Buchstaben zur Verfügung stehen oder in denen die verfügbaren Buchstaben (z. B. aus metrischen Gründen) nicht genutzt werden.
Der Apostroph zeigt Strukturen in einem Wort an, die nicht durch Buchstaben ausgedrückt werden sollen oder können.
Das betrifft:
(1) die Markierung des Genitiv-s bei artikellos
gebrauchten Eigennamen, die mit den Buchstaben bzw. den Buchstabenfolgen s,
ss, ß, x, z,
ce enden:
Hannes’ Vorschlag, Frau Leiss’ Vermächtnis,
Johann Strauß’ Walzer, Max’ Tante, Heinz’ Geburtstag, Beatrice’ Mann, Aristoteles’
Schriften, Clairvaux’ Leben und Wirken; aber mit Artikel: die Schriften
des Aristoteles, das Leben und Wirken des Clairvaux
(2) die Markierung von Morphemgrenzen bei Eigennamen vor dem Suffix -sch, wenn der Eigenname großgeschrieben werden soll: Bach’sche Fuge, Brahms’sche Konzerte, aber bei Kleinschreibung des Eigennamens: bachsche Fuge, brahmssche Konzerte
(3) die Markierung von fehlenden Buchstaben, die z. B. aus metrischen Gründen weggelassen werden (heil’ge Hallen, ’s ist Krieg) oder um die gesprochene Sprache nachzuahmen (’n Abend; heut’ müsst’ ich etwas früher weg). Häufig verwendete Formen können auch ohne Apostroph geschrieben werden, z. B. heut, öd, such.
(4) die Markierung von bestimmten Verschmelzungsformen: Machen Sie’s sich nicht so schwer; …weil sich’s hier gut leben lässt; auf’m Berg; du brauchst’s nicht; das Kind, ruhig schläft’s ein. Häufig und formelhaft verwendete Formen können auch ohne Apostroph geschrieben werden, wie: wenns geht, wie gehts etc.
E1: Die Verwendung des Apostrophs zur Abgrenzung des Genitiv-s bei Eigennamen ist möglich, wenn die Gesamtkonstruktion ein Eigenname ist: Eva’s Blumenladen oder Evas Blumenladen, Peter’s Taverne oder Peters Taverne; aber Evas Mutter, Peters Brille
E2: Besondere Schreibungen mit Apostroph bei Eigennamen:
Ku’damm (Kurfürstendamm), D’dorf (Düsseldorf)
Verweis
► Zum Verhältnis von Groß- und Kleinschreibung und Apostroph bei der Schreibung von Eigennamen siehe auch § 62.