Nominalisierung bezeichnet den wortbildungsmorphologischen oder syntaktischen Prozess, der es Vertretern anderer Wortarten als dem Nomen ermöglicht, den Kern einer Nominalgruppe zu bilden. Bei deverbalen Nominalisierungen können sich Gegenstandsbezug und Sachverhaltsdarstellung überlagern.
Prinzipiell können Vertreter jeder Wortart nominalisiert werden, d. h., den Kern einer Nominalgruppe bilden. Besonders häufig werden Verben (1-4, 8) oder Adjektive (5-6) nominalisiert. (7) zeigt ein Pronomen als Kern einer nominalen Wortgruppe und (8) zeigt, dass sogar Konjunktionen und Subjunktionen als Kerne von Nominalgruppen verwendet werden können.
Deverbale Nominalisierungen erfolgen durch Derivation (meist mit dem Suffix -ung wie in 1, 9, auch -e wie in 3 oder -keit und -heit wie in 5), durch Vokalwechsel (4) oder Konversion (2, 7-8).
Deverbale und deadjektivische Nominalisierungen dienen häufig der Komprimierung von Satzinhalten:
Eine Nominalisierung kann immer auf die Geberwortart, also das ursprüngliche Wort, das nominalisiert wird, zurückgeführt werden. Es können Tests der jeweils anderen Wortarten angewendet werden, um die Geberwortart festzustellen.
Die deverbale Nominalisierung wird häufig ‚Verbalabstraktum‘ genannt (Plural: Verbalabstrakta), die deadjektivische ‚Adjektivabstraktum‘ (Plural: Adjektivabstrakta).
Variation/Stil:
Nominalisierungen sind die Grundlage für die Verwendung des sogenannten Nominalstils (9). Im Nominalstil werden systematisch verbale Strukturen (Verb) in nominale Strukturen (Nomen) überführt. In (9) bspw. werden die im verbalen Satz als Satzglieder realisierte Ergänzungen zum Verb als Attribute realisiert. Durch die Nominalisierung werden mehrere Sätze zu einem Satz komprimiert. Von einem solchen Nominalstil wird insbesondere in Fachsprache und Behördenkommunikation Gebrauch gemacht.