Infinitive sind die infiniten Verbformen reiner Infinitiv und zu-Infinitiv. Der reine Infinitiv ist die Nennform des Verbs. Der zu-Infinitiv ist die Nennform plus Wortbaustein zu.
Einige Verben (Hilfsverben, Modalverben, Spezialverben) verbinden sich im Verbalkomplex mit einem Infinitiv und bilden dann ein mehrteiliges Prädikat. Die Modalverben (1) und das Futurhilfsverb werden (2-3) verlangen, dass das Vollverb als reiner Infinitiv, also Infinitiv ohne zu als Infinitiv Präsens (z. B. schlafen in 1) oder in Verbindung mit einem Perfekthilfsverb als Infinitiv Perfekt (z. B. geschlafen haben in 3), realisiert wird. Auch Verben wie lassen (4) oder Verben mit einem Akkusativ mit Infinitiv (hören in 5, sehen) regieren (Rektion) einen reinen Infinitiv. Spezialverben wie haben (6), sein (7), drohen (8) verlangen den Infinitiv mit zu.
Zu-Infinitive werden danach unterschieden, ob sie wie oben für Spezialverben beschrieben gemeinsam mit dem finiten Verb einen Verbalkomplex oder aber einen infiniten Nebensatz bilden. Letzteres kann der Fall sein, wenn der zu-Infinitiv von einem Vollverb abhängig ist (wie in 9-11). Der Vergleich von (8) mit (9) zeigt droht als Spezialverb mit modaler Bedeutung, das gemeinsam mit dem zu-Infinitiv den Verbalkomplex bildet (8), und droht als Vollverb, von dem ein infiniter Nebensatz abhängig ist.
Ob eine Form im Infinitiv (ohne zu) steht, erkennt man am Suffix -en/-n und daran, dass sie kein Subjekt erlaubt. Dagegen verlangen die formgleichen Formen der 1. Person Plural und der 3. Person Plural ein Subjekt: wir/sie schlafen.
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Weiterführendes:
Der Infinitiv ist die so genannte ‚Nennform‘, also die Form, mit der Verben in Wörterbüchern aufgeführt werden.
Der Infinitiv ist auch die Basis für eine Form der Nominalisierung von Verben, die verstärkt in Fachtexten auftritt (vgl. auch Konversion): Das Einschmelzen der Substanzen ...
Orthografie:
Zur Kommasetzung bei Infinitivgruppen siehe Amtliches Regelwerk §§ 75-76.