Termini/Registertermini


Rektion

Definition

Rektion ist die Fähigkeit von Wörtern, insbesondere Verben und Präpositionen, aber auch Nomen und Adjektiven, die Form (beispielsweise in Bezug auf den Kasus) von Wörtern bzw. Wortgruppen zu bestimmen.

Beispiele

  1. Maria repariert den Wagen.
  2. Die Lehrerin dankt ihren Schülerinnen.
  3. Die Eltern schenken ihrem Sohn ein Fahrrad.
  4. Die Staatsanwältin beschuldigt ihn der Veruntreuung.
  5. Die Staatsanwältin beschuldigt ihn, das Geld veruntreut zu haben/dass er das Geld veruntreut hat.
  6. Die Kinder sollen lesen./Die Kinder versuchen zu lesen./Die Kinder haben gelesen.
  7. Das Lokal ist wegen eines Todesfalls geschlossen.
  8. Laut dem Hersteller lassen sich die Probleme nicht vermeiden.
  9. Sie sind sich ihrer Stärken bewusst.
  10. Die Familie ist auf unsere Hilfe angewiesen.
  11. Die Hoffnung auf baldige Genesung stimmt ihn optimistisch.
  12. Der Wunsch zu gewinnen war stark.

Erläuterungen

In den Beispielen sind die regierenden Wörter fettgedruckt und die regierten Elemente farbig hervorgehoben.

Rektion geht vor allem von Verben (1-6) und Präpositionen (7-8) aus. So regiert das Verb in den Beispielen (1-5) den Kasus der farbig markierten Satzglieder. Aber auch andere Wortarten wie Adjektive (9-10) und Nomen (11-12) können die Form anderer Elemente bestimmen, d. h. regieren.

(4) und (5) verdeutlichen, dass es für manche regierten Elemente auch verschiedene Realisierungsmöglichkeiten gibt: Das Verb beschuldigen regiert (neben dem Akkusativ) den Genitiv (4). Anstelle des Genitivs kann in diesem Fall aber auch ein infiniter oder finiter Nebensatz treten (5). Von Rektion spricht man bei Verben aber nicht nur in Bezug auf das Verhältnis von Vollverben zu den geforderten Konstituenten im Satz, sondern auch in Bezug auf die Beziehungen zwischen Verben im Verbalkomplex. So wird in (6) der Infinitiv lesen vom Verb sollen regiert, der Infinitiv zu lesen von versuchen und das Partizip gelesen von haben.

Grammatische Proben

Ersatzprobe/Ergänzungsprobe: Mit der Ersatzprobe und/oder Ergänzungsprobe kann bestimmt werden, welchen Kasus ein Verb oder eine Präposition als Kern regiert, wenn der Kasus wie im folgenden Beispiel nicht erkennbar ist: Gesetz ist in laut Gesetz nicht flektiert (Flexion); der Form nach ist nicht zu erkennen, ob Gesetz im Nominativ, Dativ oder Akkusativ steht. Wenn wir einen Artikel ergänzen, können wir den Dativ erkennen: laut dem Gesetz. In (13) kann der Frau der Form nach Genitiv oder Dativ sein. Hier bietet sich der Ersatz durch eine Nominalgruppe mit klar erkennbarem Kasus an, d. h. Maskulina im Singular mit definitem Artikel (14):

  1. Sie schenkt das Bild der Frau.
  2. zu (13) Sie schenkt das Bild dem Mann. (dem ist eindeutig als Dativ erkennbar)

Alternative und verwandte Fachausdrücke

Hinweise

Da fast alle finiten Verben ein Subjekt im Nominativ haben können, gilt der Nominativ nicht als Rektionskasus (also durch Rektion geforderter Kasus).

Bei Genitivattributen (Genitiv) wird der Kasus vom Nomen regiert.

Visualisierung

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