Partizipien sind das Partizip I und das Partizip II. Das Partizip I wird vor allem als Verbaladjektiv verwendet. Das Partizip II wird als infinite Verbform und als Verbaladjektiv verwendet. Das Partizip II drückt prototypisch Abgeschlossenheit aus.
Das Partizip II bildet einen wichtigen Bestandteil vieler Verbalkomplexe. So werden die mehrgliedrigen Vergangenheitsformen Perfekt (1), Plusquamperfekt (2), Doppelperfekt und Doppelplusquamperfekt sowie das Futur II mit einem als Partizip II realisierten Vollverb gebildet. Außerdem ist das Partizip II Bestandteil passivischer Verbalkomplexe (3, Passiv). Das Partizip I hingegen wird vorrangig als Verbaladjektiv verwendet.
Partizipien als Verbaladjektive verhalten sich wie genuine Adjektive. Sie kommen in attributiver (Attribut) (verlorene in 4, 5-7), prädikativer (Prädikativ) (8) und adverbialer (Adverbial) (9) Funktion vor. Das Attribut mit dem Partizip I kann regelmäßig gebildet und verwendet werden (5-6). Die Verwendung des Attributs mit Partizip II (verlorene in 4, 7) ist dagegen Einschränkungen unterworfen, die von der Valenz und der Bedeutung des zugrundeliegenden Verbs abhängig sind. Es kann also nicht das Partizip II jedes Verbs attributiv gebraucht werden. Beispielsweise kann das Partizip II von Handlungsträgerverben (Handlungsträger) nicht attributiv gebraucht werden, d. h. das potentielle Subjekt (in einem Satz mit diesem Verb als Prädikat) darf nicht die semantische Rolle des Agens haben: *der gewartete Mann (Der Mann wartet.); dagegen: die verblühte Blume (Die Blume verblüht.). Partizipialattribute können auf der Basis des Valenzrahmens des zugrunde liegenden Vollverbs erweitert werden, so erweitert hohes Ansehen in (6) beispielsweise genießend (siehe Eintrag Attribut).
Beide Partizipien können als alleinige verbale Bestandteile von infiniten Nebensätzen auftreten (10-11).
Siehe Verb.
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