Das Verbaladjektiv ist ursprünglich eine infinite Verbform (prototypisch Partizip I; vgl. Partizipien), die adjektivisch gebraucht wird. Verbaladjektive werden innerhalb der Nominalgruppe wie Adjektive dekliniert (Deklination) und fungieren wie Adjektive als Attribute.
Partizipien können wie Adjektive als Attribute zu Nomen fungieren. Das gilt prinzipiell sowohl für das Partizip I (z. B. 1) als auch für das Partizip II (2). Das Partizip I wird traditionell dem Verbalsystem zugeordnet. Im heutigen Deutsch fungiert es jedoch meist wie ein Adjektiv als Attribut zu einem Nomen (1, 3-4, 6) oder als Prädikativ (5, 7). Eine im engeren Sinne verbale Verwendung als Prädikat (Den Regen nicht weiter beachtend, machte sich Anna auf den Weg.) ist zwar möglich, aber deutlich seltener und somit nicht die Kernfunktion des Partizips I im Gegenwartsdeutschen. Das Partizip II hingegen kann klar als Verbform eingeordnet werden, da es Bestandteil von Verbalkomplexen ist (z. B. im Perfekt – gelacht hat – oder Passiv – gelacht wurde).
In (1, 3-7) liegt eine morphologische Konversion des Partizips I, in (2) des Partizips II zum Verbaldjektiv vor.
Während das Verbaladjektiv etwa in (1, 3) mit dem zugrundeliegenden Verb Subjektbezug (Subjekt) aufweist (8-9), hat es in (2) mit dem zugrundeliegenden Verb Objektbezug (Objekt) (10).
Die Nähe zum Adjektiv zeigt sich insbesondere bei denjenigen Partizipien, die als Verbaladjektive eine lexikalisierte Bedeutung haben, die nicht mehr mit der Bedeutung des zugrundeliegenden Verbs übereinstimmt (4-5):
In (6-7) liegt eine Präfigierung des Verbaladjektivs bedeutend (Derivation) vor, das ebenfalls eine lexikalisierte Bedeutung hat.
Ein Teil der Verbaladjektive (Partizipien I) ist an der Endung -(e)nd zu erkennen.
‚Partizip I‘, ‚Partizip II‘
Weiterführendes:
Nach einem weitergefassten Verständnis von Verbaladjektiv können sämtliche aus Verben abgeleitete Adjektive dieser Kategorie zugeordnet werden (z. B. aufladbar, schmerzlich).