Objekte sind Satzglieder, die durch die Valenz des Vollverbs gefordert werden und in ihrer formalen Realisierung durch das Vollverb regiert werden.
Objekte werden prototypischerweise durch eine nicht-nominativische Nominalphrase (1-3) bzw. eine Prapositionalphrase (4) realisiert. Daruber hinaus konnen Nebensatze (5, 6) und Infinitivkonstruktionen (7) in der Funktion des Objektes auftreten.
Basierend auf der vom Verb geforderten Kasusmarkierung bzw. dem Auftreten einer durch das Verb festgelegten Praposition werden die folgenden Subklassen von Objekten unterschieden:
Wenn Akkusativ-, Dativ- und Genitivobjekte nicht durch eine Nominalphrase realisiert werden, also keine Kasusmarkierung tragen, bestimmt die Kasusmarkierung des Pronomens, durch das sie substituiert werden konnen, die Subklasse (5-7).
Wie das Subjekt kodieren Objekte semantische Rollen.
Der Begriff Objekt entspricht weitestgehend dem des valenztheoretisch gepragten Begriff des Termkomplementes in der Tradition der Systematischen Grammatik (dieser umfasst jedoch daruber hinaus auch das Subjekt). In vielen Darstellungen wird der Begriff Objekt wie in obiger Definition als vom Verb geforderte Erganzung definiert bzw. die Definition enthalt ein entsprechendes valenztheoretisches Element (siehe zum Beispiel das Metzler Lexikon Sprache). Im Rahmen der Duden-Grammatik werden die oben genannten Objekte definiert als akkusativisch, dativisch oder genitivisch markierte Nominalphrasen bzw. Prapositionalphrasen, die eine semantische Rolle tragen. Objekte sind in dieser Perspektive nicht zwingend durch die Valenz eines Verbs gefordert, so dass beispielsweise Vertreter der traditionell als solche aufgefassten Freien Dative als Objekte klassifiziert werden.