Kasusflexion
Die Kasusflexion am Nomen selbst hängt vom Numerus und Genus ab und unterliegt wie die Numerusflexion bestimmten phonologischen Kriterien. In den meisten Fällen sind Kasusmarker bei den anderen Konstituenten der Nominalphrase (Wortgruppenflexion) realisiert. Nominalphrasen ohne Begleiter (Artikel oder Adjektive), die also nur aus einem einzelnen Nomen bestehen, tragen meistens keine Kasusmarker.
Kasusmarker
- Nominativ erhält keine Kasusmarker.
[...] und was hat der Mensch_ dem Menschen Größeres zu geben, als Wahrheit? (Schiller: Akademische Antrittsrede 1789) - Akkusativ wird nur bei bestimmten Maskulina im Singular, die dem
(markierten) n-Kasusflexionstyp angehören, durch
-(e)n gekennzeichnet.
Da lockten sie den Bären mit Honig und zwei Dosen Rainer-Bier in eine Falle. (die tageszeitung, 23.08.2004)
In allen anderen Flexionstypen und im Plural haben Nominativ und Akkusativ der Nomina im Deutschen immer die gleiche Form. - Dativ kann bei Maskulina/Neutra, die dem (unmarkierten)
s-Kasusflexionstyp angehören, im Singular eine fakultative
Dativendung -(e) aufweisen. Sie ist stilistisch markiert
oder tritt in festen Wendungen auf.
Wie das Pfeifen im Walde, mit dem man die eigene Angst übertönen will. (Berliner Zeitung, 25.11.2004) ; zu/nach Hause
Im Plural aller drei Genera ist der Dativ der einzige Kasus, der immer mit -n markiert wird, wenn es unter Berücksichtigung phonologischer Kriterien möglich ist.
Was mittlerweile bei Müttern akzeptiert werde, gelte für Väter noch lange nicht. (VDI Nachrichten, 03.02.2006) - Genitiv wird bei Maskulina/Neutra, die dem (unmarkierten)
s-Kasusflexionstypen angehören, im Singular durch
-(e)s gekennzeichnet, artikellose Eigennamen durch
-s.
Am Tatort wurde ein Brief des Mannes gefunden. (dpa, 23.01.2006)
Die Richterin sieht einige Ungereimtheiten in Horsts Schicksalsgeschichte. (Berliner Zeitung, 31.05.2003)
Singular: -(e)s, -s (Genitiv); -(e) (Dativ); -(e)n (Akkusativ, Dativ, Genitiv)
Plural: -n (Dativ)
Phonologische Kriterien bei der Wahl der Kasusmarker
Die Distribution der schwahaltigen und schwalosen Varianten der Flexionsmarker-(e)s und -(e)n ist phonologisch gesteuert. Die für die Kasusflexion relevanten phonologischen Kriterien sind mit denen der Numerusflexion (siehe genusunabhängigen Pluralbildung) vergleichbar.
Der nasale Dativmarker im Plural -n kann nicht bei Nomina gesetzt werden, die s- oder (e)n-Plurale bilden:
Bei der Distribution der schwahaltigen und schwalosen Variante des Genitivmarkers im Singular -(e)s spielen der Auslaut und die Akzentuierung der Stammform eine Rolle. Die Genitiv-Singular-Formen morphologisch einfacher Nomina setzen sich (genau wie die Pluralformen) prototypisch aus einer Stammsilbe, die den Hauptakzent trägt, und dem nicht akzentuierten Kasussuffix zusammen. Sie haben also die für das Deutsche typische (unmarkierte) Abfolge betonte/unbetonte Silbe, z. B. des Mannes. Nomina mit mehrsilbigen Stammformen, deren letzte Silbe unbetont ist, würden gegen dieses Prinzip verstoßen, wenn mit einem Kasussuffix eine weitere unbetonte Silbe an die Stammform angehängt werden würde, z. B. des Wagens nicht:* des Wagenes. Solche Nomina erhalten folglich die schwalose Variante des Genitivmarkers (-s), die typische Abfolge betonte/unbetonte Silbe bleibt somit erhalten. Es kann nun zwischen Voraussetzungen unterschieden werden, bei denen standardsprachlich entweder die schwahaltige (Beispiel 2) oder die schwalose Variante (3-5) obligatorisch ist. In vielen Fällen sind beide Varianten fakultativ einsetzbar (6).
Beispiele:
Stammformen, die auf auf einen s-Laut enden, erhalten den Genitivmarker mit Schwa -es:
Bei Fremdwörtern, artikellosen Eigennamen und morphologisch einfachen Nomina mit mehrsilbigen Stammformen, deren Stammformen auf eine unbetonte Silbe enden, wird aus den oben geschilderten phonotaktischen Gründen der schwahaltige (silbische) Genitivmarker vermieden. Diese Nomina erhalten die schwalose (nichtsilbische) Variante -s (3). Enden die Stammformen jedoch auf einens-Laut, ist die Suffigierung der schwalosen Variante -s nicht möglich, die Formen bleiben unverändert (4). Lediglich bei Eigennamen werden diese Fälle in der Schrift durch Apostroph (Auslassungszeichen) gekennzeichnet.
(4) des Journalismus; Aristoteles' Schriften; Felix' Vorschlag
Phonologisch markierte Nomina, z. B. solche auf unbetonten Vollvokal (des Autos) und bestimmte Fremdwörter (des Jobs), erhalten ebenfalls den Genitivmarker -s:
Genau wie bei der Wahl des s-Plurals wird auch beim nichtsilbischen Genitivmarker die Laut- und Silbenstruktur der Nomina bewahrt (siehe Phonologische Markiertheit).
In den meisten anderen Fällen sind standardsprachlich beide Varianten zulässig:
Flexionstypen
Die Distribution der Flexionsmarker auf Akkusativ, Dativ und Genitiv unterscheidet sich je nach Flexionstyp, dem ein Nomen angehört, und ist im Singular genusabhängig.
Im Singular werden vier Flexionstypen unterschieden:
- Keine Kasusmarker: alle Feminina.
- s-Kasusflexion: unmarkierte Maskulina/Neutra → Genitivformen auf -(e)s.
- n-Kasusflexion: markierte Maskulina → Nicht-Nominativ-Formen auf -(e)n.
- Kasusflexion artikelloser Eigennamen: artikellose Eigennamen → Genitivformen auf -s.
Keine Kasusmarker | s-Kasusflexion | n-Kasusflexion | Eigennamenflexion | |
Nominativ | Frau | Mann | Mensch | Anna |
Akkusativ | Frau | Mann | Menschen | Anna |
Dativ | Frau | Mann(e) | Menschen | Anna |
Genitiv | Frau | Mannes | Menschen | Annas |
Die Maskulina Buchstabe, Drache(n), Fels(en), Friede(n), Funke(n), Gedanke(n), Gefalle(n), Glaube(n), Haufe(n), Name(n), Same(n), Wille(n) und das Neutrum Herz schwanken im Gebrauch zwischen s-Kasusflexion und n-Kasusflexion und bilden einen Mischtyp mit unregelmäßigen Genitivformen auf -(e)ns im Singular.
s-Kasusflexion | Mischtyp | |
Nominativ | Funken | Funke |
Akkusativ | Funken | Funken |
Dativ | Funken | Funken |
Genitiv | Funkens | Funkens |
Dabei besitzen bestimmte Maskulina sowohl auf -e endende oder endungslose als auch auf -n endende Nominativformen:
Die Tendenz, das -n als Teil des Stammes zu reanalysieren und auf den Nominativ zu übertragen (z. B. der Frieden), kann als Markiertheitsabbau betrachtet werden, da solche Nomina somit entsprechend der regelmäßigen s-Kasusflexion dekliniert werden. Der umgekehrte Fall, die endungslosen Nominativformen Fels und Herz als Stamm für die s-Kasusflexion zu betrachten, kommt ebenfalls vor und liefert die Genitivformen Felses, Herzes (v. a. in fachsprachlicher Verwendung). Beispiele:
Oft ist die Form auf -e standardsprachlich vorherrschend:
Nur eine einzige Nominativform haben Buchstabe und Herz.
Einige Formen auf -e sind im heutigen Deutsch veraltende (der Same, der Haufe) oder veraltete (der Gefalle) Varianten. Gelegentlich werden Varianten semantisch oder stilistisch differenziert verwendet.
Im Plural werden zwei Flexionstypen unterschieden:
- Keine Kasusmarker: phonologisch bedingt bei Nomina mit Pluralmarkern oder Nullplural auf -(e)n und -s.
- Mit Dativmarker: Plurale auf -(e), "-(e) und "-er → Dativformen auf -n
Im Plural wird genusunabhängig als einziger Kasus der Dativ mit -n markiert, wenn es unter Berücksichtigung phonologischer Kriterien möglich ist. Dies ist bei den Pluralmarkern -(e), "-(e) und "-er der Fall.
Keine
Kasusmarker . | -(e) | Mit
Dativmarker "-(e) | "-er | ||
Nominativ | Frauen | Tage, Segel | Mäuse | Männer | |
Akkusativ | Frauen | Tage, Segel | Mäuse | Männer | |
Dativ | Frauen | Tagen, Segeln | Mäusen | Männern | |
Genitiv | Frauen | Tage, Segel | Mäuse | Männer |
Aus der Kombination der Numerus- und Kasusflexionstypen ergeben sich die Flexionsklassen der Nomina im Deutschen.
Unterlassung der Kasusflexion
Bei Nomina in Nominalphrasen, denen kein Artikel oder Adjektiv vorausgeht, d. h. die nur aus dem lexikalischen Kopf (Nomen) bestehen oder nur Erweiterungen rechts vom Kopf besitzen, wird die Kasusflexion im Singular außer bei Eigennamen im heutigen Deutsch meist unterlassen. Davon ausgenommen sind feste Wortverbindungen (meistens Nomina als Teile von Präpositionalphrasen), die einen früheren Sprachgebrauch konservieren. Die Kasusmarkierung im Plural, das Dativ-n, steht standardsprachlich regelmäßig auch bei Nomina ohne Begleiter. Zur Unterlassung der Kasusflexion in erweiterten Nominalphrasen siehe Wortgruppenflexion.
Wegfall des Kasusmarkers -(e)n (n-Kasusflexion):
Der Wegfall der (e)n-Endung hat auch funktionale Vorteile zur eindeutigen Kennzeichnung von Singularformen.
In festen Wortverbindungen bleibt die Endung -(e)n oft erhalten, z. B. zu Herzen nehmen.
Nomina in Adjunktorphrasen erhalten noch häufiger den Kasusmarker -(e)n. Die Eigenschaft des Adjunktors, kasustransparent zu sein (der Kasus des Nomens ist identisch mit dem Kasus des Bezugsausdrucks außerhalb der Adjunktorphrase), wirkt hier offenbar stabilisierend:
Wegfall des Dativmarkers -(e) (s-Kasusflexion):
Das fakultative -(e)im Dativ Singular tritt in Einwort-Nominalphrasen grundsätzlich nicht auf, z. B. eine Skulptur aus Holz (*Holze).
In Präpositionalphrasen mit dem Charakter fester Wortverbindungen bleibt die Endung
-e oft erhalten:
zu/nach Hause; zu Leibe rücken, bei
Tage
Wegfall der Genitivmarker -(e)s/-s (s-Kasusflexion, Kasusflexion artikelloser Eigennamen):
Bei Eigennamenflexion: Nominalphrasen mit Genitivmarker, die nur aus einem Nomen ohne Begleiter (Artikel, Adjektive) bestehen, sind im Deutschen nur bei Eigennamen möglich, die regelmäßig den Genitivmarker erhalten, wenn es phonologisch möglich ist. Alle anderen Nomina (s-/n-Kasusflexion) im Singular können ohne Begleiter gar nicht im Genitiv stehen (siehe Wortgruppenflexion).
Bei s-Kasusflexion: Nach Artikeln, die den Genitiv deutlich kennzeichnen (mit Genitiv-s) wird die Kasusflexion am folgenden Nomen gelegentlich unterlassen, was teilweise standardsprachlich schon anerkannt ist. Dies betrifft v. a. den periphären Bereich des Wortschatzes, z. B. nicht integrierte Fremdwörter, Eigennamen, die normalerweise den Artikel haben oder artikellose Eigennamen, wenn sie mit Artikel verwendet werden, z. B.:
Oft spielen dabei zusätzlich phonologische Kriterien eine Rolle (z. B. des Zirkus, des Atlas). Zum phonologisch bedingten Wegfall der Kasusmarker -n und -s siehe "Phonologische Kriterien bei der Wahl der Kasusmarker".