Facilitymanagement / Facility-Management / *Facility Management: Getrennt- und Zusammenschreibung von Fremdwort-Neologismen

Fremdwort-Neologismen befinden sich noch im Prozess der Integration in den deutschen Wortschatz. Anglizismen stellen dabei aktuell die weitaus größte Zahl von Entlehnungen aus anderen Sprachen und zeigen ein besonderes Integrationsverhalten. Das zeigt sich nicht nur im Bereich der → Laut-Buchstaben-Zuordnungen, sondern auch in der → Getrennt- und Zusammenschreibung und der → Groß- und Kleinschreibung. Ursache sind in diesem Bereich vor allem Wortschatz­innovationen durch neue Verwendungsweisen von Wörtern und Wendungen. Während Zusammensetzungen mit einem Substantiv als letztem Bestandteil (z. B. die Firmenleitung) oder mehrteilige Substantivierungen (z. B. das Inkrafttreten, der Kehraus) im Deutschen grundsätzlich zusammengeschrieben werden – ggf. mit der Option zur Schreibung mit Bindestrich –, schreibt man im Englischen in der Regel getrennt oder mit Bindestrich. Das Schreibverhalten in der Herkunftssprache hat (einen fallspezifisch mehr oder weniger starken) Einfluss auf den Schreibgebrauch entsprechender Anglizismen im Deutschen.

Spezifisches Fallbeispiel: Phänomenbeschreibung

Insbesondere bei umfangreichen Zusammensetzungen von Substantiv und Substantiv aus dem Englischen zeigt die empirische Schreibbeobachtung, dass immer häufiger die in der Herkunftssprache übliche Getrenntschreibung zu finden ist. So überwiegt im Fall von Facilitymanagement auch nach 20 Jahren im deutschen Wortschatz die im Deutschen nicht normgerechte Getrenntschreibung (blau). Die amtliche Normschreibung von deutschen Komposita – die Zusammenschreibung (grün) – tritt immer mehr zurück. Die Schreibung mit Bindestrich als grafische Segmentierung der Bestandteile von Zusammensetzungen, die im Schreibusus ebenfalls relevant belegt ist (grau), kann hier zu einer Regelanpassung beitragen.

Die Rechtschreibung ist der einzige Bereich der deutschen Sprache, der amtlich normiert ist; ihre Regeln sind verbindlich für Schulen und Behörden. Das → Amtliche Regelwerk in seiner aktuellen Form wird vom → Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegeben. Der Rat hat von den staatlichen Stellen der sieben Länder und Regionen mit Deutsch als Amtssprache den Auftrag erhalten, den Schreibgebrauch zu beobachten, Zweifelsfälle zu klären und aus der Schreibbeobachtung Konsequenzen für mögliche Anpassungen des Amtlichen Regelwerks zu ziehen. Ziel ist die Bewahrung der Einheitlichkeit der Rechtschreibung im gesamten deutschen Sprachraum.

Die ständige Beobachtung der Schreibentwicklung erfolgt auf Basis der größten digitalen Textkorpora zur deutschen Gegenwartssprache durch empirische Analyse des Orthografischen Kernkorpus (OKK).

Spezifisches Fallbeispiel: Phänomenbeschreibung

Bei → Fremdwörtern ist eine eindeutige Normierung nicht immer leicht zu fixieren, das gilt schon für etablierte Fremdwörter mit langem Integrationsvorlauf. Diese befinden sich noch im Prozess der Integration in den deutschen Wortschatz, und sie sind noch nicht in Regel­werken und Wörterverzeichnissen kodifiziert. Im Übergang von der Geber- zur Nehmer­sprache zeichnen sie sich i. d. R. zunächst durch das Vorkommen mehrerer Schreib­varianten aus. Im Korpus wird geprüft, welche Varianten im Schreibgebrauch in welcher Frequenz vorhanden sind, und es erfolgt eine Analyse der Übereinstimmungen mit bzw. Abweichun­gen von der für ähnlich gelagerte Fälle im Deutschen fixierten jeweiligen Normie­rung im Amtlichen Regelwerk.

Die Schreibung von aus anderen Sprachen stammenden Verbindungen aus Substantiv und Substantiv ist bereits seit 1996 im Amtlichen Regelwerk normiert. Analog zu entsprechenden deutschen Komposita gilt die Zusammenschreibung (§ 45 E1). Zugleich ist die Möglichkeit einer verdeutlichenden Schreibung mit Bindestrich zulässig, wie sie prinzipiell für jegliche Art unübersichtlicher Komposita im Deutschen freigestellt ist (§ 45(2)).

Dass → Anglizismen aus Substantiv und Substantiv in ihrer Herkunftssprache häufig getrennt oder mit Bindestrich geschrieben werden, ist vermutlich der Grund dafür, dass diese Kompo­sita, insbesondere wenn sie komplex sind, auch im Deutschen überwiegend in Getrennt­­schreibung belegt sind, obgleich dies nicht normgerecht ist.

Um dem so weit wie möglich entgegenzuwirken, wurde der bis zur Neufassung des → Amtlichen Regelwerks 2024 geltenden Regel für Verbindungen aus Substantiv und Substantiv ein Passus hinzugefügt, der für Komposita dieser Art nicht nur eine Schreibung mit Bindestrich als fakultativ zur Zusammenschreibung ausweist, sondern sie ausdrücklich nahelegt. Das betrifft Facility-Management wie auch Desktop-Publishing und Business-Administration sowie einige weitere Fälle, die im → Amtlichen Wörterverzeichnis kodifiziert sind.

Regelformulierung und Kodifizierung

Vor allem Fremdwort-Neologismen erfordern häufig eine Differenzierung und Flexibilisie­rung der Norm: In Zweifelsfällen, in denen fremdsprachige Schreibweisen im Gebrauch relevant vertreten sind, erfolgt eine weitestmögliche Annäherung an die Schreibung der Gebersprache. Die für das Deutsche grundlegende Regelung wird jedoch beibehalten. Im Amtlichen Wörter­verzeichnis erfolgt dementsprechend bei Facility-Management und analogen Fällen eine Kodifizierung mit ausschließlicher Anführung der Bindestrich-Variante.