Nominalphrasen unter formalem Aspekt
Nominalphrasen sind als Ausdruckseinheiten definiert
- uber spezifische Moglichkeiten, sie aus bestimmten - ihrerseits formalen - Ausdruckseinheiten zusammenzusetzen, typischerweise aus einem Artikel und einem Nomen als lexikalisch bestimmendem Element, dem "lexikalischen Kopf" vor und hinter dem bestimmte Attribute situiert sein konnen;
- uber die syntaktischen Funktionen, in denen sie eingesetzt werden konnen - als Komplement- und Supplementausdrucke, als Bestandteile von Prapositionalphrasen, als Attribute und Appositionen;
- uber die Art und Weise, in der sie in diesen Funktionen in ubergeordnete Strukturen eingebunden werden konnen - je nach Funktion in bestimmter Flexionsform .
Auch wenn der Bau von Nominalphrasen auf den ersten Blick wenig mit dem Bau ganzer Satze gemein zu haben scheint, zeigen sich darin doch weitreichende Entsprechungen mit deren Bau: Was im Satz als Pradikatsausdruck, als Komplement oder Supplement realisiert ist, kann - in Verbindung mit geeigneten Nomina - in Attributen eine mehr oder weniger eindeutige Entsprechung haben:
Die Behauptung des Klagers, dass der Beklagte ihn wissentlich geschadigt habe, ...
Ludwig als ausgesprochener Routinier...
Solche Entsprechungen sind darauf zuruckzufuhren, dass mit Nominalphrasen in bestimmter Hinsicht dieselben Leistungen zu erbringen sind wie mit der propositionalen Komponente von Satzen: Zwar dienen Nominalphrasen nicht dazu, das Bestehen von Sachverhalten festzustellen oder zu erfragen, doch fur einen wesentlichen Aspekt ihrer semantischen Leistung, die Bestimmung von Redegegenstanden, werden Informationen derselben Art gebraucht wie fur Aussagen und Entscheidungsfragen.
Wenn die Gemeinsamkeiten zwischen Nominalphrasen und Satzen nicht augenfallig sind, dann liegt das vor allem daran, dass sie sich in drei wesentlichen Punkten unterscheiden:
- Nominalphrasen fehlt formal wie inhaltlich, was beim Satz dessen Modus bestimmt, also ihn etwa zum Aussage- oder Aufforderungssatz macht.
- In Nominalphrasen tritt zur Bestimmung einer Sachlage als weitere inhaltliche Komponente eine Vergegenstandlichung: etwas, das so ist, wie beschrieben. Ganz deutlich wird dies bei Nominalphrasen, bei denen dem Artikel diese semantische Funktion zukommt.
Um die Darstellung der vielfaltigen formalen Eigenschaften von Nominalphrasen uberschaubar zu halten, wird sie nachfolgend thematisch geordnet:
