Nach- und rechtes Außenfeld

Das Nachfeld und das rechte Außenfeld teilen sich den Satzabschnitt rechts des rechten Satzklammerteils. In allen drei Satzstrukturtypen kann das Nachfeld besetzt sein, es muss aber in keinem realisiert sein. Das Nachfeld ist die obligatorische Stelle für bestimmten Komplementsatztypen.

Das Nachfeld ist keine notwendige Stelle für die Konstruktion von Sätzen - anders als das Vor- und Mittelfeld. Es können höchstens strukturnotwendige Teile aus dem Mittelfeld in das Nachfeld verlagert werden. Insofern kann es notwendige Satzteile enthalten. Siehe weiter Nachfeld.

Die rechts vom rechten Satzklammerteil stehenden Einheiten gehören zum Nachfeld, wenn sie Bestandteil des Satzes sind. Die syntaktisch nicht integrierten Einheiten hinter dem rechten Satzklammerteil gehören zum rechten Außenfeld. Im Nachfeld können nicht nur selbständige Satzglieder, sondern auch Erweiterungen stehen. Siehe weiter Rechtes Außenfeld.

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Autor(en)
Klaus Vorderwülbecke
Bearbeiter
Elke Donalies
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