Additive Diktumserweiterung
Neben Diktumserweiterungen, die sich - wie etwa Geltungsspezifikationen - modifizierend auf Geltungsansprüche auswirken, finden sich Erweiterungen, die zwar auch in gewisser Weise zusätzliche Ansprüche ins Spiel bringen, doch nicht als modifizierend betrachtet werden sollten, weil sie die mit dem Basisdiktum gegebenen Geltungsansprüche - insbesondere solche auf Wahrheit des Gesagten - nicht verändern, sondern dieses
- auf Skalen von als gegeben betrachteten Einschätzungen oder Erwartungen in bestimmter Weise einordnen
- en passant kommentieren oder werten
- zum Ausgangspunkt der Darstellung einer weitergehenden Entwicklung machen
Von der ersten Art solcher hinzutretender - additiver - Erweiterungen sind die - hier so genannten - Diktumsgraduierungen, mit denen die Dikta um den Anspruch erweitert werden können, der angesprochene Sachverhalt entspreche in dieser oder jener Hinsicht mehr oder weniger den gegebenen Erwartungen.
(die tageszeitung, 20.01.1988, S. 1)
(Frankfurter Rundschau, 029.09.1997, S. 14)
(Mannheimer Morgen, 22.05.1996, Lokalkommentar)
Von der zweiten Art sind sachbezogene Kommentierungen oder Wertungen:
(die tageszeitung, 02.11.1992, S. 19)
(Züricher Tagesanzeiger, 17.02.2000, S. 76)
(die tageszeitung, 22.02.1993, S. 17)
Von der dritten Art sind so genannte Weiterführungen:
(Vorarlberger Nachrichten, 07.06.1999, Josefina Nick (92))
(St. Galler Tagblatt, 22.10.2001, Erneut unnötige Punktverluste für Au)
Was additive Diktumserweiterungen von Geltungsmodifikationen unterscheidet, wird deutlich, wenn man auf die Reaktionen achtet, die sie in Gesprächen hervorrufen können. Typische Reaktionen auf eine Diktumsgraduierung oder auf eine sachbezogene Kommentierung, die man ohne weiteres nicht akzeptieren will, sind etwa:
oder
Ein bloßes Nein! oder Das stimmt nicht! genügt in der Regel nicht, wenn man zurückweisen will, was mit solchen Erweiterungen gesagt wird. Bloßes nein gälte hier nur dem jeweiligen Basisdiktum. Lediglich bei bestimmten Formen der Weiterführung kann bei so pauschaler Zurückweisung offen bleiben, welches Teildiktum die Verneinung auf sich zieht.