Weiterführung
Nah verwandt mit bestimmten Formen der sachbezogenen Kommentierung sind Weiterführungen. Aus syntaktischer Perspektive stellen sich beide als ein und dieselbe Erscheinung dar. Was sie unterscheidet, sind vor allem ihre kommunikativen Funktionen. Diese können kaum besser beschrieben werden als mit den jeweiligen Bezeichnungen:
- Sachbezogene Kommentierungen - die zu positionieren sind wie auch andere Satzadverbialia - beziehen sich insgesamt auf das, was mit ihrem Basisdiktum zum Ausdruck gebracht wird, und bilden damit eine Art "Metadiktum".
- Weiterführungen hingegen - die immer erst an ein bereits abgeschlossenes Diktum anzuhängen sind - schließen thematisch an ihr Basisdiktum an, ohne dazu Stellung zu nehmen.
Weiterführungen können realisiert werden in Form bestimmter satzbezogener Relativsätze - weiterführender Nebensätze - und in Form von Infinitivkonstruktionen mit um zu. Im ersten Fall sind sie über ihre Form identifizierbar, weil sich weiterführende und kommentierende satzbezogene Relativsätze eindeutig unterscheiden lassen. Während kommentierende Relativsätze stets mit was oder wie beginnen (...,was sehr zu bedauern ist; ... wie aus gut unterrichteten Kreisenverlautet) werden weiterführende mit wobei, wofür, wogegen, womit, woran, worüber, wozu eingeleitet (..., worauf du Gift nehmen kannst; ..., worüber wir alle uns sehr gefreut haben).
(die tageszeitung, 18.10.1991, S. 25)
(Frankfurter Rundschau, 25.06.1999, S. 2)
(Frankfurter Rundschau, 06.09.1997, S. 5)
(die tageszeitung, 18.02.1989, S. 6)
(St. Galler Tagblatt, 25.01.1999, Plastikabfälle von Siloballen)
Mit umzu-Konstruktionen gebildete Weiterführungen sind nicht ohne weiteres zu identifizieren, denn sie unterscheiden sich formal nicht von ebenso gebildeten Finalspezifikationen und Konsekutivspezifikationen:
(die tageszeitung, 05.07.1988, S. 19)
(die tageszeitung, 16.12.1986, S. 9)
(die tageszeitung, 22.02.1993, S. 25)
(die tageszeitung, 22.01.1993, S. 21)
(die tageszeitung, 10.11.2000, S. 23)
(die tageszeitung, 18.09.1992, S. 11)
Nur die beiden letzten Beispiele sind hier als Weiterführung interpretieren, weil hier - anders als bei den beiden ersten Beispielen - keine Interpretation als Finalspezifikation sinnvoll ist und - anders als beim dritten und vierten Beispiel - auch eine Interpretation als Konsekutivspezifikation angemessen erscheint, da es zumindest nicht naheliegend ist, das mit der Infinitivkonstruktion beschriebene Ereignis als Folge des vorgängigen Ereignisses aufzufassen.
Wie sich bereits an diesen wenigen Beispielen zeigt, ist insbesondere die Unterscheidung von bloßer Weiterführung und Konsekutivspezifikation nicht einfach zu begründen, was wohl darauf zurückzuführen ist, dass man bei zeitlich aufeinander folgenden Ereignissen, in die dieselben Akteure involviert sind, immer vermuten kann, die späteren Ereignisse seien eine Folge der früheren.