Geltungsspezifikationen
Geltungsspezifikation ist eine Form der Geltungsmodifikation, mit der unter verschiedenen Gesichtspunkten ausgefuhrt werden kann, was es mit der - als akzeptiert vorausgesetzten - Geltung des Diktums auf sich hat, auf das die Spezifikation angewandt wird. So kann spezifiziert werden
- wie es dazu kommt, dass der entworfene Sachverhalt zutrifft - Kausalspezifikation:
(Frankfurter Rundschau, 20.08.1998, S. 4)
- welchen Zweck es hat oder welche Absicht damit verfolgt wird, dass der entworfene Sachverhalt zutrifft - Finalspezifikation:
(die tageszeitung, 29.08.1987, S. 4)
(die tageszeitung, 07.12.1991, S. 37)
- fur welchen Zeitraum anzunehmen ist, dass der entworfene Sachverhalt zutrifft - Durativspezifikation:
(St. Galler Tagblatt, 15.03.1999, Bayern nach Belieben - auch ohne Elber?)
(Spiegel 31/1991)
- mit welcher Haufigkeit es dazu kommt, dass der entworfene Sachverhalt zutrifft - Frequenzspezifikation:
(die tageszeitung, 30.05.1990, S. 12)
(die tageszeitung, 10.04.1990, S. 7) Schreibung aktualisiert.
- welche Folgen es hat, dass der entworfene Sachverhalt zutrifft - Konsekutivspezifikation:
(die tageszeitung, 26.03.1988, S. 8)
(die tageszeitung, 25.01.1990, S. 9)
- was an sich dagegen sprache, dass der entworfene Sachverhalt zutrifft - Konzessivspezifikation:
(Berliner Morgenpost, 11.11.99, S. 7)
(die tageszeitung, 09.10.1986, S. 7)
- im Gegensatz wozu zu sehen ist, dass der entworfene Sachverhalt zutrifft - Kontrastivspezifikation:
(die tageszeitung, 08.05.1987, S. 8)
(Frankfurter Rundschau, 11.07.1997, S. 4)
- was anstelle des entworfenen Sachverhalts hatte zutreffen konnen oder sollen - Substitutivspezifikation:
(die tageszeitung, 08.07.1989, S. 9)
(St. Galler Tagblatt, 18.09.1999, Im eigenen Heim bleiben bis zum Tod?)
Anmerkung zur Terminologie
Die hier eingefuhrten Bezeichnungen der Klassen von Operationen erinnern nicht nur zufallig an Klassen adverbialer Bestimmungen, die in der Grammatikschreibung schon Tradition haben: Es handelt sich im Wesentlichen um dieselben Operationen, die auch bei der semantisch motivierten Bildung dieser Adverbialklassen Pate gestanden haben. Der nahe liegende Einwand, man hatte dann ebenso gut auf eine Bestimmung solcher Klassen von Operationen verzichten konnen, da alles Wesentliche bereits mit der Definition der entsprechenden Ausdrucksklassen erfasst sei, verkennt die Lage: Die offenbare Parallelitat ist darauf zuruckzufuhren, dass die Ausdrucksklassen nicht formal, sondern als Klassen gleicher semantischer Funktion konstituiert wurden. Die formalen Charakteristika der Elemente dieser Ausdrucksklassen legen ganz andere Klassifikationen nahe. Das hei?t: Primat kommt eindeutig den hier klassifizierten semantischen Funktionen zu. Entsprechende formale Ausdrucksklassen finden sich - zumindest im Deutschen - streng genommen uberhaupt nicht.
Weiterfuhrendes
Was Geltungsspezifikationen von Propositionsspezifikationen unterscheidet