Geltungsspezifikationen
Geltungsspezifikation ist eine Form der Geltungsmodifikation, mit der unter verschiedenen Gesichtspunkten ausgeführt werden kann, was es mit der - als akzeptiert vorausgesetzten - Geltung des Diktums auf sich hat, auf das die Spezifikation angewandt wird. So kann spezifiziert werden
- wie es dazu kommt, dass der entworfene Sachverhalt zutrifft - Kausalspezifikation:
(Frankfurter Rundschau, 020.08.1998, S. 4)
- welchen Zweck es hat oder welche Absicht damit verfolgt wird, dass der entworfene Sachverhalt zutrifft - Finalspezifikation:
(die tageszeitung, 29.08.1987, S. 4)
(die tageszeitung, 07.12.1991, S. 37)
- für welchen Zeitraum anzunehmen ist, dass der entworfene Sachverhalt zutrifft - Durativspezifikation:
(St. Galler Tagblatt, 15.03.1999, Bayern nach Belieben - auch ohne Elber?)
(Spiegel 31/1991)
- mit welcher Häufigkeit es dazu kommt, dass der entworfene Sachverhalt zutrifft - Frequenzspezifikation:
(die tageszeitung, 30.05.1990, S. 12)
(die tageszeitung, 10.04.1990, S. 7) Schreibung aktualisiert.
- welche Folgen es hat, dass der entworfene Sachverhalt zutrifft - Konsekutivspezifikation:
(die tageszeitung, 26.03.1988, S. 8)
(die tageszeitung, 25.01.1990, S. 9)
- was an sich dagegen spräche, dass der entworfene Sachverhalt zutrifft - Konzessivspezifikation:
(Berliner Morgenpost, 11.11.99, S. 7)
(die tageszeitung, 09.10.1986, S. 7)
- im Gegensatz wozu zu sehen ist, dass der entworfene Sachverhalt zutrifft - Kontrastivspezifikation:
(die tageszeitung, 08.05.1987, S. 8)
(Frankfurter Rundschau, 011.07.1997, S. 4)
- was anstelle des entworfenen Sachverhalts hätte zutreffen können oder sollen - Substitutivspezifikation:
(die tageszeitung, 08.07.1989, S. 9)
(St. Galler Tagblatt, 18.09.1999, Im eigenen Heim bleiben bis zum Tod?)
Die hier eingeführten Bezeichnungen der Klassen von Operationen erinnern nicht nur zufällig an Klassen adverbialer Bestimmungen, die in der Grammatikschreibung schon Tradition haben: Es handelt sich im Wesentlichen um dieselben Operationen, die auch bei der semantisch motivierten Bildung dieser Adverbialklassen Pate gestanden haben. Der nahe liegende Einwand, man hätte dann ebenso gut auf eine Bestimmung solcher Klassen von Operationen verzichten können, da alles Wesentliche bereits mit der Definition der entsprechenden Ausdrucksklassen erfasst sei, verkennt die Lage: Die offenbare Parallelität ist darauf zurückzuführen, dass die Ausdrucksklassen nicht formal, sondern als Klassen gleicher semantischer Funktion konstituiert wurden. Die formalen Charakteristika der Elemente dieser Ausdrucksklassen legen ganz andere Klassifikationen nahe. Das heißt: Primat kommt eindeutig den hier klassifizierten semantischen Funktionen zu. Entsprechende formale Ausdrucksklassen finden sich - zumindest im Deutschen - streng genommen überhaupt nicht.
Was Geltungsspezifikationen von Propositionsspezifikationen unterscheidet