Person beim finiten Verb

Die Personalkategorie des finiten Verbs wird vom Subjekt regiert. Dabei werden die 1. und die 2. Person von Kommunikanten-Pronomina regiert und die 3. Person von allen übrigen Subjekten (vgl. Die Korrespondenz zwischen Subjekt und finitem Verb). Zusätzlich kongruiert das Subjekt mit dem finiten Verb hinsichtlich des Numerus. Die Personalkategorie und die Numeruskategorie werden beim finiten Verb aus der Sicht der traditionellen Grammatik gemeinsam, mittels fusionierender Suffigierung ausgedrückt. Verwendet werden dabei folgende Endungen mit schwa-haltigen und schwa-losen Varianten: -(e), -(e)st, -(e)t, -(e)n.

Zu Konjugationstabellen für Vollverben

Immer an eine bestimmte Personalkategorie gebunden sind im Singular die Endungen -(e)st (2. Person) und -(e)t (3. Person), im Plural ist es nur die Endung -(e)t (2. Person). Abgesehen vom Singular Indikativ Präsens enthalten allerdings nur die Formen der 2. Person, anders gesagt die Wortformen, die als adressierend kommunikativ höchstmarkiert sind, eine spezifische Endung.

Neben der durchgängigen Opposition zwischen adressierenden und nicht-adressierenden Formen kommt im Singular Indikativ Präsens die "Ich - Nicht-Ich"-Opposition zur Geltung, da sich hier die Formen der 2. und der 3. Person durch ihre spezifischen Endungen von der Form der 1. Person abheben, die auf das unspezifische -(e) endet. Dementsprechend schreibt Wiese (1994) der 2. und der 3. Person Singular das Personalmerkmal "demonstrativ" zu (vgl. 176ff.), und so stellt sich das System der Personalkennzeichnung im unmarkierten Teilparadigma, dem Singular Indikativ Präsens, als Resultat des Zusammenspiels der Kennzeichnung demonstrativer und adressierender Funktion dar: Die Form der 2. Person auf - (e)st ist demonstrativ und adressierend, die Form der 3. Person auf -(e)t ist demonstrativ und nicht-adressierend und die Form der 1. Person auf -(e) ist weder demonstrativ noch adressierend. In allen anderen Teilparadigmen findet wie im Plural Indikativ Präsens die Unterscheidung nach Demonstrativität keine Anwendung.

Personalendungen

Abbildung aus Wiese 1994

Eine unabhängige Unterstützung scheint die Annahme eines Personalmerkmals wie "demonstrativ" in der Tatsache zu finden, dass e/i-Wechsel oder Umlaut im Singular Indikativ Präsens bestimmter starker Verben immer nur die Formen der 2. und der 3. Person betreffen:

er / duläuf-st / -t(demonstrative Stammform)
ich / wir, sie / ihrlauf-e / -en / -t (nicht-demonstrative Stammform)

Nach Wiese (1994) sind nur -(e)st und -(e)t Personalendungen im Wortsinne. Dagegen ist -(e) eine unspezifische Endung und -(e)n ein explizites Pluralkennzeichen. Implizit charakterisieren die beiden letzteren Endungen die Wortformen zwar als nicht-adressierend und nicht-demonstrativ, eigentlich gehören sie aber in die Domäne der expliziten Pluralkennzeichnung.

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Autor(en)
Marek Konopka
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