Ergative Verben sind Verben, deren wesentlichstes Merkmal die Nicht-Agentivität ihres Subjektes ist.
Ergative Verben regieren kein Akkusativkomplement, können aber ein Dativkomplement fordern (1-3). Sie lassen deshalb und aufgrund der Nicht-Agentivität ihrer Subjekte kein werden-Passiv mit Subjekt zu (5), selbst ein subjektloses werden-Passiv ist nicht möglich (4, 6). In diesem letzten Aspekt unterscheiden sie sich von den intransitiven Verben (10). Ihre Präsensperfekt- und Präteritumperfektformen werden mit dem Hilfsverb sein gebildet (1-3). Sie verfügen – im Gegensatz zu den intransitiven und auch transitiven Verben (8) – über ein dem Subjekt attribuierbares Partizip II (7).
auffallen, entfallen, entstehen, gelingen, passieren, schwerfallen, unterlaufen, unterliegen ...
a | Mehrheitsfähig sei der Erhalt des Zentrums im Senat nur, so hatte sie betont, wenn eine unabhängige Einrichtung dort ein Kindertagesheim mit insgesamt 80 Betreuungsplätzen entstünde. | (die tageszeitung, 03.12.1992) |
b | Im Oktober gelang den deutschen Behörden der bislang größte Schlag: ... | (die tageszeitung, 28.12.1992) |
c | Doch die Büros von Greenpeace, World Wide Fund for Nature (WWF), Friends of the Earth und dem Europäischen Umwelt Büro (EEB) sind mit ihren 25 Angestellten den 8.000 Industrielobbyisten hoffnungslos unterlegen. | (die tageszeitung, 11.12.1992) |
Ergative Verben werden teilweise als eine Subklasse der intransitiven Verben betrachtet. Da sie aber andererseits gegenüber den intransitiven Verben andere semantisch-syntaktische Eigenschaften aufweisen, werden beide Klassen (intransitive Verben und ergative Verben) auch als Subklassen der einwertigen Verben gesehen. Bei dieser Kategorisierung wird allerdings vernachlässigt, dass neben dem Subjekt auch andere nichtakkusativische Komplemente (z. B. Dativkomplemente) auftreten können.
rezessives Verb, unakkusativisches Verb