Verbzweitsatz-Einbetter

Thematisch verwandte Bezeichnungen:

  • Konjunktion

Verbzweitsatz-Einbetter sind eine Subklasse von Konnektoren, die wie Subjunktoren zusammen mit einem Satz eine Konstituente eines anderen Satzes bilden, d.h. Einbettung verursachen, anders als diese aber keinen Verbletztsatz, sondern einen Verbzweitsatz einbetten. Zwischen Konjunktoren und Subjunktoren bilden sie eine Übergangsklasse.

Die Klasse der Verbzweitsatz-Einbetter enthält nur wenige Konnektoren:

angenommen
für den Fall
gesetzt
gesetzt den Fall
im Fall(e)
unterstellt
vorausgesetzt

Sie sind überwiegend vom Partizip Perfekt eines finiten Verbs abgeleitet und Äquivalente von wenn, also konditional.

  1. Gesetzt (den Fall), der persönliche Einkommensteuersatz beträgt dreißig Prozent, sind das genau 3,75 Mark zu zahlende Einkommensteuer.
  2. Damit werde - vorausgesetzt die Volkskammer stimmt dem Entwurf zu - zahlreichen Forderungen und Anträgen auf Reprivatisierung Rechnung getragen.
  3. Angenommen, in der BRD würden anteilsmäßig ebensoviele Personen - vor allem Frauen - einen Arbeitsplatz suchen wie in Schweden, dann läge die deutsche Arbeitslosenquote bei 28 Prozent statt bei 8,7.

Siehe auch

Andere Bezeichnungen

Verbzweitsatzeinbetter

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